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Zurzeit mahnt die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte u.a. wegen des Albums „Curious Thing“ der englischen Künstlerin Amy MacDonald ab.

Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz.

Dem Abgemahnten wird  ein Vergleichsangebot von 1.200,00 EUR unterbreitet.

Ob der Anschlussinhaber haftet und wie man sich verhalten sollte, finden Sie hier!