030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Uns liegt aktuell eine Abmahnung von Rechtsanwalt Roger Näbig vor, die im Auftrag der Firma Thoralf Klabunde Immobilien an einen Berliner Makler versandt wurde.

Meldungen im Internet zu Folge ist dies kein Einzelfall. Zahlreiche Makler sollen wegen angeblicher Verstöße gegen Datenschutzbestimmungen abgemahnt worden sein. Meiner Mandantin wird vorgeworfen, keinen gesonderten Link auf jeder Seite zu erforderlichen Datenschutzhinweisen zu haben, obwohl personenbezogene Daten über die Homepage erhoben würden. Dies verstieße gegen das UWG und das TMG.

Gefordert wird die Zahlung von Rechtsanwaltskosten nach einem Wert von 7.500,00 EUR (612,80 EUR) sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. 

Unsere Einschätzung: Nehmen Sie die Abmahnung ernst und lassen Sie diese durch einen versierten Rechtsanwalt prüfen. Fehlende Datenschutzerklärungen können nicht nur Wettbewerbsverstöße darstellen, sie können auch hohe Bußgelder auslösen. Ob in jedem Fall ein Wettbewerbsverstoß vorliegt ist umstritten. Auch stellt sich bei Verstößen stets die Frage der Erheblichkeit

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung sein, beraten wir Sie gerne. Sie können uns die Abmahnung gerne als Scan schicken.

Rechtsanwalt Kai Jüdemann
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Anwalt Wettbewerbsrecht Berlin

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