Die Berliner Kanzlei IPPC LAW mahnt zur Zeit die unerlaubte öffentliche Zugänglichmachund von Musikwerken über Social Media Accounts ab. Hintergrund einer aktuellen Abmahnung ist die Benutzung des Werkes “Melanie Thornton – Wonderful Dream”. Auftraggeber von IPPC sind Marc Klammek und Florian Richter, die unter den Künstlernamen Marc Lennard und Judge Flow als Produzenten, Texte und Komponisten tätig sind. Den Accountinhabern wird vorgeworfen, das Were ohne ausreichende Lizenz für Werbevideos zu benutzen. Hierzu muss wissen, dass die Verbindung zwischen urheberrechtlich geschützten Material und visuellen Inhalten in den meisten Fällen der Einwilligung der Verlage bzw. Komponisten und der Labels bedarf. Die auf sozialen Medien vorhandenen Musikdatenbanken sind meist nur für die private Nutzung gedacht, nicht aber für gewerbliche. Auch die GEMA vergibt solche Rechte nicht.
IPPC verlangt, dass die Titel nicht mehr über das Internet der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, insbesondere i.V.m. einem Filmwerk zu Werbezwecke. Weiterhins soll die Urheberschaft der Komponisten und Musiker anerkannt werden.. Dies ergibt sich bereits aus dem Urhebergesetz, wobei sich die Frage stellt, ob auf sozialen Medien üblicherweise alle Beteilige genannt werden.
Weiterhin wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, Auskunft über den Zeitraum der Nutzung sowie Schadensersatz und Aufwendungsersatz. Bei letzterem handelt es sich um die Kosten der Anwaltskanzlei.
Der Gegenstandswert für die Abmahnung wird mit 35.000 € berechnet. Dies ist angesichts der hier bekannten Rechtsprechung ziemlich hoch angesetzt, auch wenn es sich um eine gewerbliche Nutzung handelt. Es wird zudem eine 1,6 geltend gemacht, da zwei Mandanten vertreten sind. Der Schadenersatz wird mit 3.500,00 EUR beansprucht.
Wir reagieren? Nehmen Sie die Abmahnung ernst. Sofern Sie keine Rechte an den Werken erworben haben, liegt es nahe, dass Sie Rechte von Dritten verletzen. Nicht zu reagieren wird teuer, da das Risiko besteht, dass die abmahnende Kanzlei eine einstweilige Verfügung, oder eine Klage gegen Sie erhebt. Dadurch steigen die Kosten erheblich. Untersuchen Sie auch Ihre Videos, ob nicht weitere Musik ohne Rechte verwendet wird, da Sie mit weiteren Abmahnungen von anderen Rechteinhabern rechnen müssen.
Wenden Sie sich vorsichtshalber eine erfahrene Kanzlei, die auf Urheberrecht spezialisiert ist.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.