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Ein Muster beschäftigt uns in der Beratung immer wieder: Gesperrt wird nicht ein Konto, sondern gleich mehrere auf einmal. Das private Facebook-Profil, der Instagram-Account, die Unternehmensseite, das Werbekonto — alle gleichzeitig, mit derselben knappen Mitteilung. Häufig hat der Betroffene nur mit einem dieser Konten überhaupt etwas getan, das die Plattform beanstandet. Manchmal nicht einmal das: Auslöser kann auch ein fremdes Konto sein, mit dem das eigene lediglich technisch in Verbindung steht — ein gemeinsam verwalteter Unternehmensauftritt, ein geteiltes Zahlungsmittel, eine frühere Anmeldung vom selben Gerät. Ein in der Praxis besonders häufiger Auslöser: Eines der eigenen Konten wurde gehackt und für Verstöße missbraucht — die Sperre trifft dann sämtliche verknüpften Konten, obwohl der Inhaber selbst nichts getan hat.

Die Plattformen nennen das „verknüpfte“ oder „verbundene“ Konten. Für Betroffene bedeutet es: Eine einzige automatisierte Entscheidung kann den gesamten digitalen Auftritt lahmlegen — und bei gewerblichen Nutzern den Vertriebskanal, die Kundenkommunikation und laufende Werbekampagnen gleich mit.

Warum Plattformen verknüpfte Konten sperren

Der Ausgangspunkt ist nachvollziehbar. Wer wegen eines schweren Verstoßes gesperrt wurde, soll die Sperre nicht dadurch umgehen, dass er unter neuem Namen ein neues Konto anlegt. Systeme zur „Kontointegrität“ suchen deshalb nach Verbindungen: gleiche Geräte, gleiche Zahlungsdaten, gleiche E-Mail-Adressen, gemeinsame Administratorenrollen. Das ist als Schutzmechanismus legitim — Plattformen dürfen und müssen gegen echte Umgehung vorgehen.

Das Problem beginnt dort, wo diese Systeme automatisiert über Existenzen entscheiden. Die Verbindung selbst ist kein Verstoß. Wer die Unternehmensseite eines Geschäftspartners mitverwaltet hat, hat dessen etwaige Regelverletzungen nicht begangen. Wer vor Jahren vom selben Rechner aus ein zweites Konto angelegt hat, betreibt keine Umgehung. In der Praxis sehen wir regelmäßig Fälle, in denen die Automatik Zusammenhänge herstellt, die eine menschliche Prüfung so nie bestätigt hätte — und in denen die Betroffenen nicht einmal erfahren, welches Konto der Auslöser war.

Ein Auslöser sticht dabei hervor: der Hackerangriff. Der typische Ablauf — das Konto wird übernommen, der Angreifer verbreitet in fremdem Namen Inhalte, die gegen die Richtlinien verstoßen, und die Automatik sperrt daraufhin nicht nur das gekaperte Konto, sondern gleich alle damit verbundenen Profile, als hätte der rechtmäßige Inhaber selbst gegen die Regeln verstoßen. Getroffen wird damit ausgerechnet derjenige, der zuerst geschädigt wurde — besonders schmerzhaft für gewerbliche Nutzer, bei denen die Kaskade zugleich das Werbe- oder Business-Konto lahmlegt.

Die rechtliche Ausgangslage: Jedes Konto ist eine eigene Entscheidung

Rechtlich lässt sich das Muster fassen. Drei Punkte sind entscheidend.

Erstens: Für jedes gesperrte Konto gilt eine eigene Begründungspflicht. Nach Art. 17 des Digital Services Act (DSA) muss die Plattform bei jeder Aussetzung oder Schließung eines Kontos eine klare und spezifische Begründung liefern: welche Maßnahme, gestützt auf welche Tatsachen und Umstände, ob eine automatisierte Entscheidung zugrunde liegt, welche Vertragsklausel oder Rechtsgrundlage verletzt sein soll — und welche Rechtsbehelfe offenstehen. Eine Sammelmitteilung, die mehrere Konten pauschal auf „Verbindungen mit einem Verstoß“ stützt, ohne den Verstoß und die Verbindung zu benennen, genügt diesen Anforderungen regelmäßig nicht.

Zweitens: Sperrentscheidungen brauchen ein faires Verfahren. Der Bundesgerichtshof hat bereits 2021 — noch vor dem DSA — entschieden, dass Klauseln in den Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke unwirksam sind, wenn sie Sperrungen ohne verbindliche Verfahrensrechte der Nutzer vorsehen; zu diesen Rechten gehören Information über die Maßnahme, Nennung des konkreten Grundes und die Gelegenheit zur Stellungnahme mit anschließender Neubescheidung (BGH, Urteile vom 29.7.2021 – III ZR 179/20 und III ZR 192/20). Eine Kaskadensperrung, bei der niemand erfährt, was eigentlich vorgeworfen wird, ist mit diesen Maßstäben schwer vereinbar.

Drittens: Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein. Dass ein Konto in Verbindung zu einem anderen steht, trägt für sich genommen nicht automatisch die Deaktivierung sämtlicher Konten — erst recht nicht bei gewerblichen Nutzern, deren wirtschaftliche Tätigkeit an den Konten hängt. In unserem Verfahren gegen Meta hat der Kartellsenat des Kammergerichts Berlin die besondere Abhängigkeit gewerblicher Nutzer ausdrücklich benannt: Eine über Jahre aufgebaute Reichweite ist „praktisch nicht oder nur schwierig auf andere Plattformen übertragbar“ (KG Berlin, Hinweisbeschluss vom 4.3.2026, U 2/25 Kart — vorläufige Würdigung; das Verfahren endete mit der Rücknahme der Berufung durch Meta, die einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung des Kontos hat Bestand). Je größer diese Abhängigkeit, desto strenger sind die Anforderungen an eine Sperrung, die gleich den gesamten Auftritt erfasst.

Was Sie konkret tun können

  1. Verschaffen Sie sich einen Überblick, bevor Sie reagieren. Welche Konten sind betroffen, seit wann, mit welcher Mitteilung? Sichern Sie jede Benachrichtigung als Screenshot, notieren Sie Datum und Uhrzeit. Prüfen Sie, welche technischen Verbindungen bestehen könnten (gemeinsame Seitenrollen, Zahlungsmittel, Geräte) — das ist später der Schlüssel, um die Verknüpfung zu erklären oder zu entkräften. Wurde eines der Konten gehackt, leiten Sie parallel die Wiederherstellung des Zugangs ein — dafür gelten teils andere Wege als für den Einspruch gegen eine unberechtigte Sperre.
  2. Legen Sie für jedes Konto einzeln Einspruch ein. Der interne Beschwerdeweg ist kostenlos, steht mindestens sechs Monate offen, und die Entscheidung darf nicht allein automatisiert getroffen werden (Art. 20 DSA). Benennen Sie konkret, warum die Verknüpfung den Vorwurf nicht trägt — und rügen Sie, wenn die Begründung nach Art. 17 DSA unvollständig war. Verlassen Sie sich aber nicht allein auf diesen Weg: In der Praxis bleibt der interne Einspruch häufig lange unbeantwortet oder wird nur pauschal zurückgewiesen. Er ist deshalb der erste Schritt, nicht der einzige — bereiten Sie die folgenden Schritte parallel vor.
  3. Nutzen Sie die außergerichtliche Streitbeilegung. Zertifizierte Streitbeilegungsstellen nach Art. 21 DSA prüfen Plattformentscheidungen unabhängig; für Nutzer ist das Verfahren kostenlos oder sehr günstig, die Kosten trägt im Grundsatz die Plattform. In Deutschland sind derzeit die User Rights GmbH (Berlin) und Platform Control zertifiziert, auf europäischer Ebene das Appeals Centre Europe (u.a. für Facebook, Instagram, TikTok und YouTube). Die Entscheidung ist für die Plattform nicht bindend — sie erzeugt aber dokumentierten Druck und ist ein wichtiger Baustein für alle weiteren Schritte.
  4. Bei wirtschaftlichem Schaden: rechtliche Schritte prüfen — zügig. Gerade für Unternehmen und Creator kommt eine einstweilige Verfügung auf Wiederherstellung in Betracht. Deutsche Gerichte haben sich in mehreren Verfahren für zuständig gehalten, auch gegenüber der Irland-Klausel in Metas Nutzungsbedingungen (neben dem Kammergericht Berlin auch das OLG Düsseldorf; das OLG Nürnberg sieht die Zuständigkeitsfrage allerdings anders — die Rechtslage ist insoweit noch nicht abschließend geklärt). Wichtig: Das Eilverfahren setzt zeitnahes Handeln voraus. Wer Monate wartet, verliert dieses Instrument.

Häufige Fragen

Darf die Plattform mein Konto sperren, weil es mit einem anderen Konto verbunden ist?

Gegen echte Umgehung einer bestehenden Sperre darf die Plattform vorgehen. Die bloße technische Verbindung zu einem beanstandeten Konto ist aber kein eigener Verstoß. Für jedes betroffene Konto braucht es eine eigene, spezifische Begründung (Art. 17 DSA) — und die Maßnahme muss in einem angemessenen Verhältnis zum Vorwurf stehen.

Die Mitteilung nennt weder das auslösende Konto noch den konkreten Verstoß — ist das zulässig?

Nach Art. 17 DSA muss die Begründung die Tatsachen und Umstände der Entscheidung benennen, einschließlich der herangezogenen Vertragsklausel. Eine pauschale Verweisung auf „Verbindungen zu einem Verstoß“ ohne nähere Angaben dürfte diesen Anforderungen regelmäßig nicht genügen — genau das gehört in den Einspruch.

Wie viel Zeit habe ich?

Der interne Einspruch nach Art. 20 DSA ist mindestens sechs Monate ab der Entscheidung möglich. Für ein gerichtliches Eilverfahren gilt das Gegenteil: Es setzt schnelles Handeln voraus, in der Regel binnen weniger Wochen ab Kenntnis der Sperrung.

Wenn mehrere Ihrer Konten gleichzeitig gesperrt wurden — privat oder gewerblich —, prüfen wir kurzfristig, welche Schritte in Ihrem Fall in Betracht kommen: vom Einspruch über die Streitbeilegung bis zum Eilverfahren.

Jüdemann Rechtsanwälte
Dr. Moritz Ott, Rechtsanwalt
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Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Stand: Juli 2026.