030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Social Media Recht

Anwalt für Social Media Recht.
Wenn Plattformen entscheiden — und Sie nicht einverstanden sind.

Account gesperrt, Content gelöscht, Reichweite eingebrochen, Urheberrecht verletzt — die Probleme auf Social-Media-Plattformen sind vielfältig, die Supportkanäle der Plattformen oft wirkungslos. Jüdemann Rechtsanwälte vertritt Privatpersonen, Creator und Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um Instagram, Facebook, TikTok und YouTube.

  • Wiederherstellung gesperrter Instagram-, Facebook- und TikTok-Accounts
  • Urheberrechtsschutz — Content-Klau, unerlaubte Nutzung Ihrer Bilder oder Videos
  • Online-Beleidigung, Cybermobbing und Fake-Profile
  • DSA-Beschwerden und einstweiliger Rechtsschutz gegen Plattformentscheidungen
Kostenlose Ersteinschätzung: 030 88 70 23 80

Anwalt für Social Media Recht in Berlin

Die Plattformen sind intransparent. Sie geben zwar Gründe an — aber die Gründe sind oft pauschal formuliert und über die normalen Supportkanäle kaum angreifbar. Ihre Beschwerdeverfahren sind so gestaltet, dass die meisten Nutzer aufgeben. Die meisten tun es auch.

Aber das deutsche Recht hört nicht dort auf, wo die Nutzungsbedingungen von Meta beginnen. Deutsche Gerichte haben bestätigt, dass Plattformen mit marktbeherrschender Stellung — Instagram, Facebook, TikTok, YouTube — dem deutschen und europäischen Kartellrecht unterliegen, unabhängig von ihrem Firmensitz. Sie müssen rechtsstaatliche Verfahren einhalten. Und wenn sie das nicht tun, können wir sie dazu zwingen.

Jüdemann Rechtsanwälte vertritt seit Jahren Mandanten an der Schnittstelle von Medienrecht, Urheberrecht und digitalen Plattformen. Dr. Moritz Ott berät Sie zu Account-Sperrungen, Plattformstreitigkeiten und den Rechten, die Ihnen als Nutzer, Creator oder Unternehmen nach deutschem und europäischem Recht zustehen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Moritz Ott
Rechtsanwalt · Social Media Recht · Urheberrecht · Wettbewerbsrecht
Tel: 030 88 70 23 80
E-Mail: kanzlei@ra-juedemann.de
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung
Jetzt anrufen

Unsere Leistungen im Social Media Recht

Rechtliche Beratung und Vertretung in allen Bereichen des Social-Media-Rechts — für Privatpersonen, Creator und Unternehmen.

🔒

Account-Sperrung & Deaktivierung

Ihr Instagram-, Facebook-, TikTok- oder YouTube-Account wurde gesperrt oder dauerhaft deaktiviert — ohne Vorwarnung und ohne funktionierenden Beschwerdeweg. Wir prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen die Wiederherstellung durch rechtliche Schritte durch, bei Dringlichkeit auch im Wege der einstweiligen Verfügung.

©

Urheberrecht & Content-Schutz

Jemand hat Ihren Content ohne Erlaubnis geteilt. Ihre Videos tauchen auf fremden Accounts auf — ohne Quellenangabe oder Vergütung. Oder Sie haben eine Copyright-Abmahnung erhalten, die Sie für ungerechtfertigt halten. Wir vertreten Sie auf beiden Seiten: beim Schutz Ihrer Rechte und bei der Abwehr unberechtigter Abmahnungen.

💬

Online-Beleidigung & Verleumdung

Beleidigungen, unwahre Behauptungen, Hassrede oder koordinierte Angriffe — in Kommentarspalten, WhatsApp-Gruppen oder öffentlichen Posts. Fake-Profile, die Lügen über Sie oder Ihr Unternehmen verbreiten. Wir erwirken Unterlassung, Löschung von Inhalten und — wenn der Täter anonym ist — Auskunftsansprüche gegen die Plattform zur Identifizierung.

👁

Shadowban & Content-Löschung

Ihre Reichweite ist eingebrochen, ohne dass die Plattform etwas erklärt. Posts verschwinden. Hashtags funktionieren nicht mehr. Seit Inkrafttreten des Digital Services Act sind Plattformen verpflichtet, Maßnahmen zur Einschränkung von Inhalten zu begründen. Wenn sie das nicht tun, können diese Entscheidungen angefochten werden.

📋

DSA-Beschwerden & Plattform-Rechtsmittel

Der Digital Services Act gibt Nutzern, Creatorn und Unternehmen durchsetzbare Rechte gegen Plattformentscheidungen — Beschwerdemöglichkeiten, Abhilfemechanismen und Zugang zu außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen. Wenn Plattformen diese Pflichten ignorieren, gehen wir rechtlich vor.

🎬

Influencer- & Creator-Recht

Brand-Deal-Verträge, Content-Eigentum, Exklusivitätsstreitigkeiten, ausstehende Vergütungen. Urheberrecht an Ihren Inhalten — was Sie lizenzieren können, was nicht, und was passiert, wenn eine Plattform Ansprüche geltend macht. Wenn Ihre Arbeit Ihr Lebensunterhalt ist, kommt es auf den rechtlichen Rahmen an.

Wir haben nicht nur beraten — wir haben Rechtsgeschichte geschrieben.

Marrese ./. Meta · LG Berlin II & Kammergericht Berlin · 2025–2026

Im Mai 2025 deaktivierte Meta dauerhaft den Instagram-Account eines Berliner Satirikers und Content Creators. Der Account hatte über 160.000 Follower — aufgebaut über Jahre. Metas Begründung: angebliche Urheberrechtsverletzungen. Metas Haltung: Wenden Sie sich an unsere Anwälte in Irland.

Wir haben den Fall übernommen.

1
Mai 2025
Instagram-Account dauerhaft deaktiviert durch Meta. 160.000 Follower, jahrelanger Aufbau — über Nacht weg. Keine hinreichende Vorwarnung. Keine ausreichende Begründung.
2
Juli 2025
LG Berlin II erlässt einstweilige Verfügung. Das Gericht ordnete die Wiederherstellung des Accounts an. Eine Plattform mit marktbeherrschender Stellung kann keinen Account ohne angemessenes vorheriges Verfahren kündigen.
3
März 2026
Kammergericht Berlin bestätigt deutsche Zuständigkeit. Nach einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin stellt die Gerichtsstandsklausel nach vorläufiger Einschätzung des Kammergerichts einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Das Gericht bezweifelt, dass Meta Nutzer wirksam nach Irland verweisen kann.

Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. Die Grundsätze, die es etabliert hat, werden bereits von Kanzleien in ganz Deutschland zitiert: Deutsche Gerichte sind für Meta zuständig. Deutsches Kartellrecht findet Anwendung. Und die im deutschen und europäischen Recht verankerten Schutzrechte — rechtsstaatliches Verfahren, Verhältnismäßigkeit, das Recht auf Gehör — gelten für Plattformnutzer ebenso wie für jeden anderen.

Was das für Ihre Situation bedeutet

01

Deutsche Gerichte sind zuständig

Meta kann sich nicht hinter seinem Firmensitz in Irland verstecken. Nach einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin stellt die Gerichtsstandsklausel nach vorläufiger Einschätzung des Kammergerichts einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Deutsche Gerichte sind zuständig für Plattformstreitigkeiten, die deutsche Nutzer und den deutschen Markt betreffen.

02

Plattformen müssen Verfahren einhalten

Account-Kündigungen ohne hinreichende Vorwarnung oder ohne angemessenes Gehör können rechtlich angefochten werden. Die BGH Facebook-AGB-Rechtsprechung (2021), der Digital Services Act und der Fall Marrese haben gemeinsam definiert, was ein faires Verfahren in der Praxis bedeutet.

03

Einstweiliger Rechtsschutz wirkt

Eine einstweilige Verfügung kann in manchen Fällen innerhalb weniger Tage, in der Regel innerhalb weniger Wochen ergehen. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Einzelfall und der Dringlichkeit der Situation ab. Je stärker die Dringlichkeit — insbesondere wenn ein Lebensunterhalt vom Account abhängt — desto schneller kann das Verfahren voranschreiten.

Häufige Fragen zum Social Media Recht

Kann ich Meta, Instagram oder TikTok wirklich in Deutschland verklagen?
Ja. Nach einem Hinweisbeschluss des Kammergerichts Berlin (Az. U 2/25 Kart, März 2026) stellt die Gerichtsstandsklausel nach vorläufiger Einschätzung des Kammergerichts einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung dar. Das Gericht bezweifelt, dass Meta Nutzer wirksam nach Irland verweisen kann. Sie müssen nicht in Irland klagen.
Mein Account wurde ohne Vorwarnung gesperrt — ist das rechtmäßig?
In der Regel nicht, bei Plattformen mit marktbeherrschender Stellung. Deutsche Gerichte haben — unter Anwendung der BGH Facebook-AGB-Rechtsprechung (BGH, III ZR 179/20 und III ZR 192/20) sowie des europäischen Kartellrechts — festgestellt, dass Plattformen Nutzer vor einer Kündigung warnen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben müssen. Eine Kündigung ohne angemessene Vorwarnung kann als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung anfechtbar sein.
Wie schnell kann ein gesperrter Account wiederhergestellt werden?
Eine einstweilige Verfügung kann in manchen Fällen innerhalb weniger Tage, in der Regel innerhalb weniger Wochen ergehen. Der genaue Zeitrahmen hängt vom Einzelfall und der Dringlichkeit ab. Je stärker die Dringlichkeit — insbesondere wenn ein Lebensunterhalt vom Account abhängt — desto schneller kann das Verfahren voranschreiten.
Meine verknüpften Accounts wurden ebenfalls gesperrt — was kann ich tun?
Meta sperrt regelmäßig alle mit einem Account verknüpften Konten — Instagram, Facebook, WhatsApp-Geschäftskonten — gleichzeitig. Dieses pauschale Vorgehen ist rechtlich angreifbar, insbesondere wenn die ursprüngliche Sperrung nicht gerechtfertigt war. Wir setzen die Wiederherstellung aller betroffenen Accounts durch.
Jemand hat ohne meine Einwilligung ein Foto von mir veröffentlicht. Was sind meine Rechte?
Nach §§ 22, 23 KUG (Kunsturhebergesetz) haben Sie das Recht, die Verwendung Ihres Bildnisses zu kontrollieren. Die Veröffentlichung eines Fotos von Ihnen ohne Einwilligung — auf Instagram, WhatsApp oder jeder anderen Plattform — ist grundsätzlich rechtswidrig. Sie können die Löschung verlangen und je nach Umständen Schadensersatz geltend machen. Wir versenden eine Abmahnung, setzen den Unterlassungsanspruch durch und verfolgen eine Entschädigung, wo dies angemessen ist.
Jemand beleidigt oder verleumdet mich im Internet. Was kann ein Anwalt tun?
Je nach Schwere und Sachverhalt: Abmahnung, Unterlassungsklage, Schadensersatzanspruch und gegebenenfalls eine Strafanzeige wegen Beleidigung (§ 185 StGB) oder übler Nachrede (§ 186 StGB). Online-Beleidigungen — auch in WhatsApp-Gruppen, Kommentarspalten und privaten Nachrichten — sind rechtlich verfolgbar. Ist der Täter anonym, können wir Auskunftsansprüche gegen die Plattform zur Identifizierung geltend machen.
Meine Inhalte werden ohne meine Erlaubnis auf anderen Accounts verwendet. Was kann ich tun?
An Ihren originären Inhalten — Fotos, Videos, Texten — haben Sie das Urheberrecht. Das unerlaubte Teilen und Veröffentlichen verletzt dieses Urheberrecht. Nach § 97 UrhG haben Sie Anspruch auf Unterlassung (Löschung) und Schadensersatz. Für Social-Media-Plattformen können wir auch den Notice-and-Action-Mechanismus des DSA nutzen, um eine plattformseitige Löschung zu erwirken — was oft schneller ist als die direkte Verfolgung des Verletzers.

Kostenlose Ersteinschätzung

Schildern Sie uns Ihren Fall — wir sagen Ihnen ehrlich, welche Möglichkeiten Sie haben. Unverbindlich. Ohne Fachjargon.

oder
E-Mail schreiben