In einem zurzeit von Jüdemann Rechtsanwälte geführten Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen die Humboldt-Universität wegen der Entziehung der Doktorwürden eines Mandanten wurde erstinstanzlich ein Erfolg für den Mandanten erzielt.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Bescheid des Präsidenten der Humboldt Universität über die Entziehung eines verliehenen Doktorgrades, der auf der Empfehlung der Promotionskommission beruht sowie des erweiterten Fakultätsrates. Nach § 34 Abs.7 Nr.1 des Berliner Hochschulgesetzes entscheidet über die Entziehung jedoch der Leiter der Hochschule auf Vorschlag des Gremiums, das für die Entscheidung über die dem akademischen Grad zugrunde liegenden Prüfungsleistungen zuständig ist. Dies war in dem vorliegenden Fall die Prüfungskommission. Dieses Gremium war aber in dem Verfahren nicht beteiligt worden. Nach der Rechtsprechung der 3. und 12. Kammer handelt es sich hierbei um einen wesentlichen, zur Aufhebung des Bescheides führenden Verfahrensfehler.
Nach Ansicht der Humboldt-Universität läge hier sogar eine Regelungslücke vor. Dies könnte Auswirkungen auch auf andere Verfahren haben.
Die Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.