030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

KONTAKTTEAM

Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 15.3.2012 zur Darlegungslast bei Produktfälschungen – Urteilsbegründung Converse I (I ZR 52/10)

Nach einer aktuellen Entscheidung des BGH muss der der Markeninhaber, der eine Produktfälschung behauptet, zunächst Anhaltspunkte oder Umstände vortragen, die für eine Fälschung sprechen. Hier hatte Converse zu nicht übereinstimmende Codes (Produktions- und Fabriknummern) und falsche Markierungen auf der Innenseite, falsche Größen und falsche Abstände sowie minderwertige Aufkleber vorgetragen, so dass die Beklagte die Beweislast traf, dass es sich nicht um Fälschungen handelte und dass Ware von der Klägerin oder mit deren Zustimmung im Europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist und die Markenrechte danach gemäß § 24 MarkenG erschöpft sind.

mehr lesen

EuGH vom 2. Mai 2012: kein Urheberrechtsschutz für Programmiersprache und Funktionalität eines Computerprogramms (C-406/10) PM

Urteil in der Rechtssache C-406/10
SAS Institute Inc. / World Programming Ltd

Die Funktionalität eines Computerprogramms und die Programmiersprache sind
nicht urheberrechtlich geschützt

Der Erwerber einer Programmlizenz ist grundsätzlich berechtigt, das Funktionieren des
Programms zu beobachten, zu untersuchen oder zu testen, um die ihm zugrunde liegenden Ideen
und Grundsätze zu ermitteln

mehr lesen

(Gewerberecht) AG München vom 6.10.09: Eine Spielothek ist kein Lokal…(483 C 663/09)

Wurde einem Wohnungseigentümer per Teilungserklärung die Berechtigung eingeräumt, in seinem Eigentum ein Lokal zu betreiben, darf er nicht einfach stattdessen eine Spielothek einrichten. Der Betrieb einer solchen ist nur dann möglich, wenn sie die übrigen Wohnungseigentümer nicht mehr belästigt als ein Lokal. Dabei ist eine typisierende Betrachtungsweise anzustellen. Da durch eine Spielothek generell ein anderes Publikum angesprochen wird, ist die Ablehnung der Nutzungsänderung durch die anderen Miteigentümer zulässig.

mehr lesen

(Beamtenrecht) BVerwG vom 26.4.2012: teilweises Absehen von Rückforderung bei Überzahlung bei schwerwiegendem Fehler der Behörde (2 C 15.10 und 4.11) PM

Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung über die Rückforderung ihren Verursachungsbeitrag berücksichtigen

Beamte haben überhöhte Gehaltszahlungen grundsätzlich zurückzuzahlen. Fällt der Behörde ein maßgeblicher Verursachungsbeitrag an der Überzahlung zur Last, kann es geboten sein, teilweise von der Rückforderung abzusehen, wenn es sich um über längere Zeit gezahlte geringe Beträge handelt, die der Beamte im Rahmen der allgemeinen Lebensführung verbraucht hat. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

mehr lesen

(Wettbewerbsrecht/Fernabsatzrecht) BGH vom 9.11.2011 zur Zulässigkeit einer Überschrift zur Widerrufsbelehrung (I ZR 123/10)

Nach einer aktuellen Entscheidung gelten für Hinweise auf den persönlichen Geltungsbereich des Widerrufsrechts nicht das Klarheits- und Verständlichkeitsgebot der § 312c Abs. 1 Satz 1, § 355 Abs. 2 Satz 1 BGB aF, § 312c Abs. 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 1 Abs. 1 Nr. 10 EGBGB. Auch habe der Unternehmer nicht dafür einzustehen, dass ein Verbraucher sich irrtümlich nicht für einen Verbraucher halte. Der Unternehmer brauche nicht zu prüfen, ob die Adressaten der Widerrufsbelehrung Verbraucher oder Unternehmer sind. Eine solche Prüfung sei ihm bei einem Fern-
absatzgeschäft häufig auch nicht möglich.

mehr lesen

(Kunstrecht) VG Köln vom 25.4.2012 : Versteigerung mexikanischer Kunstgegenstände zulässig (10 K 3537/11) (PM)

PM des Verwaltungsgericht Köln vom 25.4.2012

Mit einem heute verkündeten Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln eine am 17. Juni 2011 nach dem Kulturgüterrückgabegesetz getroffene „Anhalteanordnung“ des Landes Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Mit dieser Maßnahme hatte das Land die Veräußerung mexikanischer Kunstgegenstände im Rahmen einer Versteigerung durch das Kunst- und Auktionshaus Lempertz in Köln vorläufig gestoppt.

mehr lesen

EuGH vom 31.3.2011: „EcoPerfect“ ist beschreibend (T-328/11)

Damit eine Marke beschreibend ist und ihr damit die Eintragungsfähigkeit fehlt, reicht es aus, dass die Zeichen und Angaben beschreibend verwendet werden können, wie sich aus der Bestimmung selbst ergibt. Es ist nicht Voraussetzung, dass die Zeichen und Angaben, aus denen die in dieser Bestimmung genannte Marke besteht, zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits tatsächlich für die in der Anmeldung aufgeführten Waren oder Dienstleistungen oder für ihre Merkmale beschreibend verwendet werden.

mehr lesen