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Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht,
gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

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Jüdemann Rechtsanwälte

Kanzlei für Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Jüdemann Rechtsanwälte – IP – IT – STRAFRECHT

Kanzlei für Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz und Strafrecht

Fachanwälte fÜR URHEBER- und MeDIENRECHT Sowie Für Strafrecht

Wir helfen und beraten! 

Wir beraten und vertreten mit einem Team aus freundlichen und spezialisierten Fachanwälten und Anwälten unsere Mandant:innen bundesweit in den Bereichen Urheberrecht, Medienrecht, IT-Recht, gewerblicher Rechtsschutz (Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Designrecht) sowie in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Betäubungsmittelstrafrecht und dem Wirtschaftsstrafrecht. Durch unsere durch langjährige Erfahrung und regelmäßige Fortbildung erworbenen Kompetenzen bieten wir Ihnen eine individuelle, zielgenaue und effiziente Rechtsberatung auf höchstem fachlichem Niveau an.

Wir legen hierbei besonderen Wert auf eine vertrauensvolle Beziehung zu unseren MandantInnen auf Augenhöhe. Wir kennen die Bedürfnisse unserer MandantInen genau durch unsere Leidenschaft für die vielfältigen Bereiche der Kunst- und Kultur.  Der Kanzleigründer Rechtsanwalt Kai Jüdemann ist sowohl Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, als auch Fachanwalt für Strafrecht. Besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist das Kreativrecht aufgrund seiner eigenen Tätigkeit als Musiker, Veranstalter und Unternehmer. Rechtsanwalt Ott ist ebenfalls Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und verfügt über jahrelange Theatererfahrung. Zu unseren MandantInnen zählen u.a. Akteure aus den  Bereichen des Theaters, des Film- und Fernsehens, Designer, Verlage, Musiker, Labels, Veranstalter, Gastronomen, Softwarehersteller, Vertreter der Konsumgüterbranche sowie Angehörige der Heilberufe (Ärzte, Heilpraktiker, Apotheker). Wir sind für die genannten Berufsgruppen auch regelmäßig im Markenrecht tätig.

Sharing is Caring

Wir bieten unsere kostenlose Rechtsberatung für Künstler*Innen und Kreative und Start-Ups  jeden Freitag von 13 bis 17 Uhr abwechselnd in unseren Kanzleiräumen oder über Zoom an und dem Holzmarkt an.

Bitte per E-Mail oder telefonisch bei uns anmelden.

Zertifizierter Datenschutzbeauftragter

Wir  beraten zu Fragestellungen der DSGVO und des BDSG.

Jüdemann Rechtsanwälte beraten in deutscher und englischer Sprache.

Wir bieten Ihnen schnelle und kompetente Beratung – wenn Sie wegen angeblicher Rechtsverstöße in Anspruch genommen werden (Abmahnungen) oder wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Fachanwalt für Strafrecht

Wir beraten und vertreten in ausgewählten Bereichen des Strafrechts, insbesondere dem Wirtschaftsstrafrecht und dem Betäubungsmittelstrafrecht (BTM). Wir beraten und vertreten nicht im Bereich des Sexualstrafrechts.

Wir würden uns freuen Ihnen zur Seite stehen zu können – bei uns finden Sie Ihren kompetenten Anwalt für Urheberrecht, Medienrecht und Markenrecht in Berlin.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, bieten wir eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Verteidigungsmöglichkeiten an.
Rufen Sie uns an: 030 88 70 23 80.

Aktuelle Beiträge

BGH vom 18.1.2012: Jeweils neuer Unterlassungsanspruch bei wiederholter gleichartiger Markenverletzung „Honda-Grauimport“ (I ZR 17/11)

Bei einer Einfuhr in den europäischen Wirtschaftsraum tritt keine Erschöpfung ein, wenn der Markenrechtsinhaber keine Zustimmung erteilt hat. Ein Dulden reicht für eine Zustimmung nicht aus; da diese einem Verzicht des Inhabers auf sein aus- schließliches Recht im Sinne des Art. 9 GMV gleichkommt und das entscheidende Element für die Erschöpfung dieses Rechts ist, muss sie nach Ansicht deds BGH auf eine Weise geäußert werden, die einen Willen zum Verzicht auf dieses Recht mit Bestimmtheit erkennen lässt.

Interessant auch die Ausführungen des BGH zur Verwirkung – hier hatte Honda über eine längeren Zeitraum den Importen zugesehen, ohne konkrete Schritte zu unternehmen. Nach Ansicht des BGH sei jedoch zu beachten, dass bei wiederholten, gleichartigen Verletzungshandlungen jede Verletzungshandlung einen neuen Unterlassungsanspruch entstehen lässt. Daher liefe auch die Frist, die für die Beurteilung des Zeitmoments bei der Verwirkung maßgebliche Frist jeweils neu beginnen lassen, jedes Mal aufs Neue an.

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OLG Köln vom 29.6.2012: Berücksichtigung von Zugaben bei Berechnung des Grundpreises(6 U 174/11)

Eine Entscheidung des OLG Köln, die ich nicht für überzeugend halte. Der Kunde, der die Anzeige wahrnimmt, legt einen Literpreis von 0,57c zugrunde, auch wenn weniger als 12 Flaschen kaufen würde, also nicht die Zugabe erhielte. Richtigerweise sollten beide Preise angegeben werden. Das OLG Köln hat die Revision zugelassen.
Fragen zum Wettbewerbsrecht ? Rufen Sie uns an.

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EuGH vom 12.7.2012: Keine Unterscheidungskraft des Slogans „WIR MACHEN DAS BESONDERE EINFACH“

Auch Slogans sind als Marken eintragungsfähig, soweit sie von den Verkehrskreise (auch) aus Herkunfshinweis verstanden werden, nicht dagegen, wenn der Slogan nur als bloßer Werbespruch wahrgenommen werden kann.

Aktuell scheiterte die kanadische Smart Technologies ULC in einem Rechtsmittelverfahren vor dem EuGH. Sie hatte zuvor den Versuch unternommen, den Slogan „Wir machen das besondere einfach“ als Marke einzutragen. Das HABM hatte die Eintragung mangels Unterscheidungskraft abgelehnt. Dem folgten das Gerichts der Europäischen Union und der EuGH.

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OLG Frankfurt am Main vom 15.05.2012: Schadenersatzpflicht des Anbieters vom File-Sharing Software bei Urheberrechtsverletzung; zur 1,5 Geschäftsgebühr (11 U 86/11)

Nach Ansicht des OLG Frankfurt am Main Anbieter eines Filesharing-Programms (hier Bear-Share) seinen Vertragspartner darauf hinweisen, dass die Software heruntergeladene Dateien automatisch Dritten im Internet zum Download zur Verfügung stellt.

Bezüglich der 1,5 Geschäftsgebühr folgt das OLG Frankfurt am Main dem BGH. Die Erhöhung der angemessenen Regelgebühr um 0,2 ist sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der gerichtlichen Überprüfung entzogen, weil dem Rechtsanwalt bei der Festlegung der konkreten Gebühr innerhalb einer Rahmengebühr ein Spielraum zustehe (anders aktuell das OLG Celle).

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Abmahnung durch die Rechtsanwaltskanzlei Rasch iAv. Universal Music: „Polarkreis 18 – The Colour Of Snow“

Die Hamburger Kanzlei Rasch Rechtsanwälte nimmt Anschlussinhaber im Auftrag der Universal Music GmbH auf Unterlassung und Zahlung in Anspruch. Hintergrund sind behauptete Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Zurverfügungstellung urheberrechtlich geschützter Werke über Online-Tauschbörsen (p2p). Ein Dauerbrenner ist das seit 2008 im deutschen Handel erhältliche Musikalbum

„The Colour Of Snow“ der Dresdener Pop-Band Polarkreis 18.

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