Urheberrecht-Inlandsbezug : Ein tägliches Problem in der anwaltlichen Beratungspraxis sind Rechtsverletzungen auf ausländischen Seiten. Zum einen stellt sich die Frage der Zuständigkeit deutscher Gerichte, was allerdings bei Rechtsverletzungen im Internet meist unproblematisch ist, sofern Inhalte im Inland abrufbar sind.
Um eine Rechtsverletzung zu bejahen, müssen die Inhalte aber auch bestimmungsgemäß abrufbar sein – sie müssen sich an inländische Empfänger richten.