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Ab dem 1. Juli 2024 können in Deutschland Cannabis Social Clubs (CSCs) gegründet werden, die es Mitgliedern ermöglichen, gemeinsam Cannabis anzubauen und zu konsumieren. Diese nicht-kommerziellen Vereinigungen bieten eine legale Plattform für den Anbau und die Verteilung von Cannabis unter Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Im Folgenden finden Sie alle wichtigen Informationen zur Vereinsgründung und zur Beantragung einer Zulassung.

Wichtige rechtliche Anforderungen

  1. Mitgliederzahl:
    • Mindestens sieben volljährige Mitglieder sind erforderlich.
    • Alle Mitglieder müssen ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
  2. Satzung:
    • Eine rechtlich einwandfreie Satzung ist notwendig.
    • Die Satzung sollte folgende Punkte enthalten:
      • Ziele des Vereins
      • Rechte und Pflichten der Mitglieder
      • Regelungen zur Vereinsauflösung
      • Bestimmungen über den Anbau und die Verteilung von Cannabis
  3. Vereinsregister:
    • Der Club muss im Vereinsregister eingetragen werden.
    • Hierfür sind die Satzung sowie ein Antrag auf Eintragung beim zuständigen Amtsgericht erforderlich.
  4. Anbau und Verteilung:
    • Der Anbau von Cannabis muss gemeinschaftlich erfolgen.
    • Die Verteilung an Mitglieder muss den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, insbesondere hinsichtlich der maximalen Abgabemengen und der Dokumentation des Anbaus.
  5. Zulassung:
    • Es ist wichtig, sich über spezifische Zulassungsanforderungen in Ihrer Region zu informieren, da diese variieren können.
    • Es sind zusätzliche Genehmigungen oder Nachweise erforderlich, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Näheres wird durch Rechtsverordnung der Länger geregelt

Unterstützung durch Jüdemann Rechtsanwälte

Jüdemann Rechtsanwälte bieten umfassende Unterstützung bei der Gründung und dem Betrieb von CSCs, einschließlich:

  • Rechtsberatung: Erfahrene Experten stehen Ihnen zur Verfügung, um alle rechtlichen Fragen zu klären.
  • Hilfe bei der Erstellung einer rechtssicheren Satzung: Wir unterstützen Sie dabei, eine Satzung zu entwerfen, die allen gesetzlichen Anforderungen entspricht.
  • Begleitung des gesamten Gründungsprozesses: Von der ersten Idee bis zur Eintragung im Vereinsregister – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
  • Langfristige Unterstützung im täglichen Geschäftsbetrieb: Auch nach der Gründung stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
  • Kai Jüdemann ist Fachanwalt für Strafrecht mit dem Schwerpunkt BTMG. Sollte doch etwas schiefgehen, wird unsere Beratung auch im Strafrecht flankiert.

Fazit

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs bietet eine spannende Möglichkeit, legalen Zugang zu Cannabis zu schaffen und gleichzeitig das Gemeinschaftsgefühl zu stärken. Es ist jedoch entscheidend, alle rechtlichen Anforderungen sorgfältig zu beachten und einzuhalten.

Für weitere Informationen oder eine persönliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung! Kontaktieren Sie uns, um Ihren CSC erfolgreich zu gründen!