arte fiori low carb 25.2.2019
arte fiori low carb – Uns liegt eine Abmahnung der arte fiori e.K., Memmingen, vor die von der Hamburger Kanzlei FAREDS vertreten wird.
Die arte fiori e.K., ein kleines Unternehmen im Bereich der Herstellung und des Vertriebs von Kosmetikprodukten, versendet über die Kanzlei FAREDS zahlreiche Abmahnung zum Wettbewerbsrecht. Eine uns bekannte Kanzlei hat davon mehr als 40 vorliegen. Die Abmahnung erfolgen wegen mangelhafter /fehlender Widerrufsbelehrungen in Online Shops oder wegen der Werbung für kohlenhydratreduzierte Lebensmittel mit dem Begriff “low carb”
Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Rechtsanwaltskosten von 887,02 EUR, berechnet nach einem Wert von 10.000,00 EUR.
Abmahnung Fareds: wie sollte reagiert werden ?
- Die Werbung mit low carb sollte überprüft werben, da die diese Bezeichnung kein zulässiges claim nach der health-claims Verordnung sein könnte. Die Rechtsprechung scheint allerdings hier nicht ganz einheitlich zu sein. So hat das Landgericht Stuttgart in einer nicht veröffentlichten Entscheidung (42 O 17/18) zu Low Carb ausgeführt, dass es sich bei dem Begriff “low carb” im allgemeinen Sprachverständnis um eine kohlenhydratreduzierte Ernährung handele. Die Werbung mit “kohlenhydratreduziert” ist nach der HCVO unter gewissen Umständen (Vergleichswerte) zulässig. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
2. Angesichts der wenigen Bewertungen, die die Arte Fiori e.K. auf Amazon hat, bestehen Zweifel an der Berechtigung der Abmahnung.
3. Auch sind die Lebensmittel bei Arte Fiori nicht über den Kaufbutton zu erwerben (Stand 25.2.2019) so dass Zweifel bestehen, ob die Parteien in einem Wettbewerbsverhältnis stehen.
Im Übrigen gilt:
Nehmen Sie jede Abmahnung ernst. Reagiert man falsch, entstehen schnell weitere Kosten, die vermieden werden könnten. Prüfen Sie zunächst, ob der Vorwurf der Gegenseite stimmt. Ändern Sie den Internetauftritt entsprechend ab. Stellen Sie fest, ob die Gegenseite mit Ihnen im Wettbewerb steht. Der Begriff des Wettbewerbsverhältnis ist weit gefasst und deckt fast jede Form des geschäftlichen Handels ab. Trotzdem sollte das Wettbewerbsverhältnis stets geprüft werden. Auch wenn man daran zweifelt, ist es meist ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sollte der Abmahner dann vor Gerichts ziehen, ist Gegenstand der Klage meist lediglich der Anspruch auf Zahlung der Abmahnkosten. Wegen der Sonderzuständigkeit der Landgerichte in Wettbewerbssachen entscheiden die gleichen Richter, die mit der Klage verbundenen Kosten sind aber weit geringer als im Fall einer einstweiligen Verfügung/Klage auf Unterlassung
Weiterhin gilt zu bedenken, dass die Gegenseite nur sechs Monate Zeit hat, die Anwaltskosten einzuklagen. Danach ist auch der Zahlungsanspruch aus dem Wettbewerbsverstoß wegen § 11 UWG verjährt.
Bitte beachten Sie, dass unsere Artikel keine anwaltliche Beratung ersetzen! Jeder Fall ist anders, daher verbieten sich pauschale Einschätzungen per se!
Haben Sie Fragen zum Wettbewerbsrecht ? Wir beraten Sie gerne.
Kai Jüdemann Rechtsanwalt
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Strafrecht