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Strafverteidigung bei Cannabis-Vorwurf – Fachanwalt für Strafrecht berät bundesweit

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Strafverteidigung beim Vorwurf des Besitzes und Handels mit Cannabis

 

Einleitung: Zwischen Legalisierung und Strafbarkeit

Seit der Teillegalisierung von Cannabis am 1. April 2024 herrscht rechtliche Unsicherheit. Was ist erlaubt – und was bleibt strafbar? Trotz gelockerter Vorschriften bleibt der Besitz größerer Mengen, der Handel sowie die Weitergabe an Minderjährige weiterhin strafrechtlich relevant.

In solchen Fällen ist eine starke Verteidigung unerlässlich. Rechtsanwalt Jüdemann, Fachanwalt für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung, verteidigt Mandant:innen bundesweit – diskret, kompetent und mit umfassender Expertise im Betäubungsmittelrecht.

🔍 1. Aktuelle Rechtslage: Was ist erlaubt – was bleibt verboten?

Seit Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) gelten folgende Grundsätze:

  • Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit ist erlaubt (nur für Erwachsene).

  • ✅ In der Privatwohnung dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden.

  • Bis zu 3 lebende Cannabispflanzen pro erwachsener Person für den Eigenbedarf sind gestattet.

  • Abgabe an Minderjährige, Handel, Anbau in nicht genehmigten Clubs oder Organisationen bleibt strafbar.

  • ❌ Gewerbsmäßiger Handel, bewaffnete Verstöße oder bandenmäßige Strukturen gelten weiterhin als schwere Straftaten auch nach dem KCanG

⚠️ Achtung: Bei Verstößen drohen weiterhin harte Strafen

Je nach Delikt gelten folgende Strafrahmen:

  •  § 34 KCanG (unerlaubter Besitz/Anbau/Handel): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.

  • § 34 Abs.3  KCanG (Abgabe an Minderjährige, Gesundgeheitsgefährdung, gewerbsmäßiges Handeln): Freiheitsstrafe nicht unter 3 Monaten.

  • § 30 Abs.4 KCaNG  (besonders schwere Fälle, z. B. bewaffneter Handel, Bande): Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren.


🎯 2. Verteidigungsstrategien im Cannabis-Strafrecht

Ein erfahrener Strafverteidiger kann durch gezielte Maßnahmen erheblichen Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens nehmen. Typische Ansätze:

🔹 Besitz ≠ Handel

Nicht jede Menge deutet auf gewerbsmäßigen Handel hin. Die Unterscheidung ist entscheidend.

🔹 Wirkstoffgehalt (THC) überprüfen lassen

Entscheidend ist der THC-Gehalt, nicht das Gesamtgewicht. Ein häufiger Verteidigungsansatz.

🔹 Beweismittel anfechten

War die Hausdurchsuchung rechtswidrig? Wurde ohne richterlichen Beschluss gehandelt? Beweiserhebungsfehler können zur Verfahrenseinstellung führen.

🔹 Lebensumstände berücksichtigen

Therapie, Schuldeinsicht und fehlende Vorstrafen können strafmildernd wirken.


📚 3. Aktuelle Urteile (Stand: 2024/2025)

Die Rechtsprechung bleibt im Wandel. Einige relevante Entscheidungen:

BGH, Beschluss vom 6. März 2023 – Az. 5 StR 398/22

Der Bundesgerichtshof stellte klar: Für die Strafhöhe ist nicht die Menge, sondern der THC-Gehalt maßgeblich. Das bietet Verteidigungsansätze, wenn Laboranalysen fehlen.

AG Bernau, Urteil vom 11. Juli 2023 – Az. 4 Ds 123 Js 14345/22

Verfahrenseinstellung wegen Geringfügigkeit trotz Besitz. Der Fall zeigt, wie wichtig eine qualifizierte Einzelfallargumentation ist.

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 9. Februar 2024 – Az. 1 Ws 38/24

Der Besitz großer Mengen bleibt auch nach dem neuen CanG strafbar, wenn die gesetzlichen Grenzen überschritten werden. Der Beschluss mahnt zur Vorsicht.


👨‍⚖️ 4. Rechtsanwalt Jüdemann – Fachanwalt für Strafrecht mit jahrzehntelanger Erfahrung

Rechtsanwalt Jüdemann verteidigt bundesweit Menschen, die wegen Cannabisbesitz oder -handel ins Visier der Justiz geraten sind. Als Fachanwalt für Strafrecht mit über 20 Jahren Erfahrung kennt er alle juristischen Hebel:

  • Gründliche Akteneinsicht

  • Individuelle Verteidigungsstrategie

  • Direkte Kommunikation mit Polizei, Staatsanwaltschaft & Gericht

  • Zielgerichtete Anträge (z. B. Verwertungsverbote, Verfahrenseinstellungen)

  • Vertretung im Ermittlungsverfahren, in der Hauptverhandlung oder Berufung

Viele Mandant:innen profitieren von seiner klaren Sprache, Transparenz und der Fähigkeit, auch in schwierigen Situationen einen kühlen Kopf zu bewahren.


🔮 5. Cannabis-Legalisierung: Was bringt die Zukunft?

Auch wenn Teile des CanG in Kraft sind, ist eine vollständige Legalisierung von Cannabis in Deutschland noch nicht Realität. Die Grenzen zwischen erlaubt und verboten bleiben fließend.

Wer sich nicht auskennt oder fahrlässig handelt, riskiert schnell ein Strafverfahren – oft mit existenziellen Folgen. Deshalb gilt: Lieber rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen, bevor es zu spät ist.


🧭 Fazit: Jetzt Strafverteidigung sichern – mit Anwalt Jüdemann

Wenn gegen Sie wegen des Besitzes oder Handels mit Cannabis ermittelt wird, sollten Sie keine Aussage bei Polizei oder Staatsanwaltschaft machen – und sofort einen Anwalt kontaktieren.

Rechtsanwalt Jüdemann ist Ihr starker Partner im Strafrecht: sachlich, erfahren und engagiert an Ihrer Seite.


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🧷 Tipp: Keine Aussage ohne Anwalt!

Schweigen ist Ihr gutes Recht – nutzen Sie es. Lassen Sie sich erst von einem Strafverteidiger beraten, bevor Sie gegenüber den Behörden Stellung nehmen.