Kanzlei Fotorecht Berlin
Bildrechte und Fotorechte – in Zeiten medialer Beschleunigung aller Lebensbereiche und zunehmender Transparenz aller Lebens- und Geschäftsbereiche stellt sich ständig die Frage nach der Zulässigkeit fremder und auch der eigenen Nutzung von Fotografien oder Videoclips. Wer darf Aufnahmen von mir, oder meinen Büroräumen, dem Gebäude in dem ich lebe, von meinen Kindern oder Haustieren verwenden. Wo sind die Grenzen der Nutzung meiner eigenen Fotosammlung. Wie kann ich sicher sein, dass ich berechtigt bin, Fotos der Betriebsfeier auf die Homepage zu stellen – oder wie wehre ich mich, wenn meine Fotos auf dem Facebook Profil der Ex-Freundin oder des Ex-Freundes landen ? Darf mein Auftraggeber, obwohl er nicht zahlt, meine Fotos verwenden. Muss ich als Urheber genannt werden ?
Wir beraten zu allen Fragen des Rechts am eigenen Bild und zum Urheberrecht. Wir helfen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und bei der Abwehr von unberechtigten Ansprüchen. Wir verhandeln gegebenenfalls mit der Gegenseite eine Lösung, um Schäden zu reduzieren oder helfen bei der Nachlizensierung.
Die unberechtigte Verwertung von Fotos erfolgt permanent – selbst große Unternehmen verwenden Werke, deren Ursprung unbekannt ist oder von denen sie glauben, ausreichend Rechte zu verwenden. So hat aktuelle ein großes Modeunternehmen Fotos einer Mandantin verwendet, ohne dass diese hiervon Kenntnis hatte -die Folge war, dass wir eine Lizenzvertrag aushandelte und die Fotografin angemessen vergütet wurde. Wir mahnen daher nicht nur Rechtsverletzungen ab, wir versuchen eine wirtschaftliche Lösung für alle Beteiligen zu suchen. Daher ist der Abschluss von Verträgen, die den Urheber angemessen an der Verwertung beteiligen, eine Hauptaufgabe der Kanzlei.
Wir helfen Ihnen aber auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Sie zu schaffen -so dass Sie sich Ihr kreatives Schaffen konzentrieren können. Wir erstellen für Sie Allgemeine Geschäftsbedingungen und Rahmen- sowie Projektverträge für Ihren beruflichen Auftritt und helfen Ihnen dabei, Verhandlungen mit Geschäftspartner zu führen.
Wir haben sowohl die medienrechtliche als auch die strafrechliche Kompetenz Sie fundiert zu beraten und in Streitfällen zu vertreten. Ich bin nicht nur Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, ich bin auch Fachanwalt für Strafrecht.
Wir vertreten Fotografen, Agenturen, Filmgesellschaften und Produzenten, aber auch Privatpersonen, deren Rechte berührt werden. Jüdemann Rechtsanwälte Kunsturhebergesetz Urhebergesetz