Influencer Werbung – Influencer sind für die Werbewirtschaft nicht mehr hinweg zu denken. Unternehmen setzen sie gezielt als Marketinginstrumente ein. Ob die Präsentation von Produkten wettbewerbsrechtlich als getarnte Werbung relevant ist, kommt auf den Einzelfall an. Der Unterschied zwischen reiner privater Selbstdarstellung und kommerziellem Marketing für Dritte ist fließend. Indizien können Gegenleistungen der beworbenen Unternehmen oder Links auf die Seiten der Anbieter sein.
Aktuell entschied das OLG Frankfurt über den Fall eines Aquascapers, der Aquarienartikel bewarb. Das Gericht wertete die Präsentation der Produkte als unzulässige Schleichwerbung und untersagte die Art des Auftritts.