Abmahnung wegen Hyaluron-Pen: Was Kosmetikstudios und Anbieter unbedingt wissen sollten
Die Verwendung eines Hyaluron-Pens in kosmetischen Behandlungen führt immer wieder zu juristischen Problemen. Kanzleien, etwa die in Düsseldorf ansässige Kanzlei Elaine Jatte, mahnen regelmäßig Anbieter ab, die Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis durchführen und bewerben. Der rechtliche Rahmen und aktuelle Urteile rund um das Thema Hyaluron-Pen sollten unbedingt beachtet werden, um teure Abmahnungen, Unterlassungserklärungen und Bußgelder zu vermeiden.
Hyaluron-Pen: Rechtliche Grundlagen und Heilkundevorbehalt
Nach wie vor dürfen Hyaluron-Pen-Anwendungen, bei denen Hyaluronsäure unter Druck in die Haut eingebracht wird, grundsätzlich nur von Ärzten oder Heilpraktikern durchgeführt werden. Wird eine solche Behandlung ohne entsprechende Heilkundeerlaubnis angeboten oder beworben, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz und das Wettbewerbsrecht vor. Das Bewerben der Dienstleistung ohne Erlaubnis ist zudem nach dem Heilmittelwerbegesetz irreführend und abmahnfähig.
VG Düsseldorf und VG Minden: Aktuelle Urteile schaffen Nuancen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf (Beschluss 20 L 1075/25) hat im Juni 2025 differenziert: Nicht jede Anwendung eines Hyaluron-Pens stellt automatisch eine unerlaubte Ausübung der Heilkunde dar. Entscheidend ist, wie und wie tief das Hyaluron eingebracht wird. Nicht-invasive Methoden, die nachweislich nur die Epidermis erreichen und keine heilkundlichen Wirkungen entfalten, können nach aktuellem Stand zulässig sein, wenn ein Sachverständigengutachten dies bestätigt. Auch das Verwaltungsgericht Minden (Urteil 2 K 2767/19) bestätigte diese Rechtsprechung bezüglich spezieller Systeme wie des IRI-Pens.
Irreführende Werbung und Abmahnungen: Häufige Fehler im Marketing
Viele Kosmetikstudios und Behandler werben mit Hyaluron-Pen-Behandlungen ohne klarzustellen, welche Methode konkret verwendet wird. Dies kann zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen durch Kanzleien wie Elaine Jatte führen, wenn Verbraucher über Risiken, Wirksamkeit oder erforderliche Erlaubnisse getäuscht werden. Abgemahnt werden dabei meist nicht nur die konkrete Dienstleistung selbst, sondern vor allem irreführende Werbeaussagen in Social Media, auf Websites und in Broschüren. Bei wiederholten Verstößen drohen hohe Geldbußen.
Handlungsempfehlungen für Anbieter
Kosmetikstudios, die Hyaluron-Pen-Behandlungen anbieten möchten, sollten
die Rechtslage und aktuelle Urteile genau kennen,offen kommunizieren, welche Technologien und Behandlungsarten tatsächlich angeboten werden,
Werbetexte klar und transparent gestalten,
gegebenenfalls ein Gutachten zur Unbedenklichkeit der Methode einholen,
gegebenefalls Heilpraktiker oder Ärzte einstellen, die die Behandlungen durch führen könnenn
bei Unsicherheiten anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen.
Fazit: Rechtskonform werben, Abmahnungen vermeiden
Wer Hyaluron-Pens zur Faltenbehandlung bewirbt, muss höchste Sorgfalt walten lassen. Die aktuelle Rechtsprechung sorgt zwar für mehr Klarheit, schützt jedoch nicht vor Abmahnungen bei unsauberer oder irreführender Werbung. Für die Sichtbarkeit bei Google sind fachlich fundierte, aktuelle Blogbeiträge mit Mehrwert entscheidend – so gewinnen Kanzleien und Kosmetikstudios das Vertrauen potenzieller Mandanten und Kundinnen
Zur besseren Lesbarkeit wird in unseren Texten meist das generische Maskulinum verwendet. Die iderwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Kai Jüdemann
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
