Für ein Design kann ein Geschmacksmuster eingetragen werden. Hierbei handelt sich um ein nationales Schutzrecht, dass territorial nur auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Schutz bietet. Ebenso bieten viele andere Rechtsordnungen Geschmacksmusterschutz, wobei der Schutz für jeden einzelnen Staat beantragt werden muss.
Ein umständliches Prozedere – daher besteht die Möglichkeit, ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster einzutragen. Dieses entfaltet Wirkung für die gesamte Europäische Gemeinschaft.
Einen Schutz ohne Eintragung gewährt das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmacksmuster. Dieses bietet zwar nur einen Schutz von drei Jahren, bedarf aber keiner Eintragung in ein Register. Ein oftmals wirksamer Schutz vor Nachahmung gerade im Bereich des Webdesigns.