Die Hamburger Kanzlei Rasch verlangte für eine Mandantin von unserem Mandanten die Zahlung von 3.879,80 EUR wegen der angeblichen Verbreitung eines Musikalbums. Das Amtsgericht Charlottenburg wies die Klage ab. Unser Mandant konnte vortragen, dass an diesem Tage mehrere Besucher zu Gast gewesen seien, die auch Laptops mitgeführt hätten; so habe sich etwa seine Schwester über seinen Anschluss im Internet auf-gehalten. Dieser und den Gästen sei das File-Sharing ausdrücklich untersagt worden. Sein Internetanschluss sei durch ein Passwort sowie ein ausreichendes Verschlüsselungsprotokoll (WPA2)
gesichert. Dies genügte dem Amtsgericht Charlottenburg.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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