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Die Frage des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer GmbH hat eine hohe praktische Bedeutung und umfasst zwei zentrale Aspekte: Zum einen kann ein Gesellschafter freiwillig aus der Gesellschaft ausscheiden, etwa durch Kündigung oder Austritt. Zum anderen kann sein Ausscheiden durch die Mitgesellschafter erzwungen werden, beispielsweise durch Ausschluss oder Zwangseinziehung.

Beide Varianten – der freiwillige Austritt und das erzwungene Ausscheiden – sind komplexe Vorgänge, die strengen verfahrensrechtlichen Anforderungen unterliegen. Häufig sind sie das Ergebnis von Gesellschafterstreitigkeiten, die mitunter erhebliche haftungsrechtliche Risiken mit sich bringen. Ein zentraler Punkt ist dabei der Abfindungsanspruch des ausscheidenden Gesellschafters, der nicht selten zu weiteren Auseinandersetzungen führt.

Link zum Artikel von Dr. Howe