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Auch das AG Frankfurt am Main weist in einem Hinweisbeschluss darauf hin, dass es den fliegenden Gerichtsstand beim File-Sharing nicht ohne weiteres für anwendbar hält.

 

“Der  Gerichtsstand in Frankfur am Main ist nach der derzeitigen Aktenlage nicht ersichtlich. Eine konkrete unerlaubte Handlung im hiesigen Bezirk ergibt sich aus dem Klägerantrag nicht. Die nur abstrakte Möglichkeit reicht nicht aus. Dass sich der Gesetzgeber inzwischen mit der Problematik des “fliegenden Gerichtsstandes” befasst hat, dürfte bekannt sein.

Wir ein Verweisungsantrag gestellt ?”

Schulenberg & Schenk hat Antrag auf Verweisung an das AG Potsdam gestellt!

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