Zurzeit mahnt die Hamburger Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte u.a. wegen des Albums „Diversity“ des Künstlers Gentleman ab.
Verlangt wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadenersatz.
Die Abmahnung erhält Berechnung zu der Höhe der Rechtsanwaltskosten und möglicher Schadenersatzansprüche.
Dem Abgemahnten wird ein Vergleichsangebot von 1.200,00 EUR unterbreitet, mit dem sämtliche weiteren Zahlungsansprüche abgegolten sein sollen.
Wir man sich nach Erhalt einer Abmahnung verhalten soll finden Sie hier!