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Die MIG FILM GmbH, Düren, nach eigenen Angaben ein international operierender Filmvertrieb, lässt auch im Mai die Verletzung von Rechten durch die Berliner Kanzlei BaumgartenBrandt abmahnen.


Aktuell liegt uns eine Abmahnung wegen des Filmwerks

„Phantom Commando“

vor.

Weitere Abmahnungen erfolgen u.a. wegen der Filmwerke:

1612 – Angriff der Kreuzritter

Delta Farce

Evil Bong Kiffen kann doch tödlich sein

House of Fears

Gefordert wird von den Anschlussinhabern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz für die Verletzung der Rechte. Den Anschlussinhabern wird die Erledigung des Rechtsstreits gegen Zahlung eines Pauschalbetrags vom 850.00 EUR angeboten. Sofern das Angebot nicht angenommen werden sollte, wird den Anschlussinhabern die Geltendmachung höherer Schadenersatzansprüche angedroht.

Eine Deckelung der Abmahnkosten gemäß § 97a Abs.2 UrhG soll wegen der Schwere des Verstoßes keine Anwendung finden.  Der Gegenstandswert wird mit mindestens 50.000,00 EUR angegeben.

Wie sollte reagiert werden:

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden und eine Reaktion auf jeden Fall erfolgen. Auch wenn der Anschlussinhaber den Rechtsverstoß begangen haben sollte, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden, um zu verhindern, dass eine einstweilige Verfügung oder eine Unterlassungsklage von der Gegenseite eingereicht wird. Der Streitwert für ein solches Verfahren ist generell höher als ein späteres Verfahren, bei dem es „lediglich“ um die Höhe der zu zahlenden Gebühren bzw. von Schadenersatzansprüchen geht.

Nach Ansicht vieler Gericht liegt jedoch der Streitwert, also der Wert nach dem sich die Anwaltsgebühren bemessen, weit niedriger. Teilweise wird ein Streitwert von nur 1.200,00 EUR angenommen. Auch ist die Frage, ob eine Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR erfolgt, nicht abschließend geregelt. Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Störerhaftung am 12. Mai 2010 im Falle eines Musikstücks einen einfachen Verstoß angenommen.

Nach Abgabe der Unterlassungserklärung sollte dann eine Auseinandersetzung über die weiteren Ansprüche erfolgen.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Wir haben Erfahrung in mehreren Hundert Abmahnfällen und erarbeiten mit Ihnen eine individuelle Strategie.

Für ein erstes telefonisches Informationsgespräch stehen wir Ihnen gerne unentgeltlich zur Verfügung.