Abmahnung Preu-Bohlig wegen Burberry Check
Abmahnung Preu-Bohlig: Die Kanzlei Preu-Bohlig & Partner versendet im Auftrag der Firma Burberry Limited, Großbritannien, Abmahnungen wegen Verletzung von Markenrechten an dem „Burberry-Check“, dem klassische Burberry Stoffmuster. Dieses ist als Unionsmarke eingetragen.
Betroffen sind Verkäufer, die Stoffe mit dem Muster anbieten. Ausreichend ist wegen der überragenden Bekanntheit des Checks die Ähnlichkeit mit dem geschützten Muster (Marke). In einem uns vorliegende Fall werden vier statt drei parallel verlaufenden Linien verwendet.
Dass es sich auch bei ähnlichen Produkten um Markenfälschungen handeln kann, ist den Verkäufern, die ihre Ware aus dem Ausland beziehen, meist nicht bewusst.
Was fordert Preu-Bohlig für Burberry:
1. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
2. Erstattung von Abmahnkosten nach einem Wert von 150.000 EUR
3. Auskunft und Vernichtung bzw. Übersendung der Muster
Wie sollte ich auf eine Abmahnung von Preu-Bohlig für Burberry reagieren ?
Nehmen Sie die Abmahnung ernst und wenden Sie sich an einen erfahrenen Anwalt.
Ihnen droht ansonsten ein kostspieliges Verfahren. In einem aktuellen Fall ignorierte der Mandant das Schreiben und die Gegenseite beantragte eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht Hamburg, die antragsgemäß erging.
Behalten Sie also die Fristen im Auge. Kontaktieren Sie Preu-Bohlig nicht selber, da Sie erwarten können, dass der Gesprächsinhalt notiert wird.
Was können wir für Sie tun ?
Kontaktieren Sie uns. Wir prüfen, ob eine Verteidigung für Sie Aussicht auf Erfolg hat. Kommen wir zu dem Ergebnis einer Markenverletzung, werden wir für Sie versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. So ist der Angriffsfaktor bei der Wertbemessung zu berücksichtigen. In bereits anhängigen Verfahren kann eine Streitwertbegünstigung möglich sein.
Wir stehen Ihnen gerne für eine erste kostenlose telefonische Einschätzung zur Verfügung. Hierzu können Sie uns die Abmahnung unter kanzlei@ra-juedemann.de zusenden. Im Fall einer Beauftragung vereinbaren wir für die außergerichtliche Vertretung fair Pauschalpreise, die die gesamte Beratung und den Schriftverkehr umfassen.
Kai Jüdemann
Fachanwalt für Urheber-und Medienrecht