Das AG München hatte zu einer interessanten beweisrechtlichen Frage zu urteilen, die auch für einen aktuellen Prozess unserer Kanzlei von Interesse ist. Ist ein privates Video ein Beweismittel, welches das Gericht verwerten darf ?
Ja, sagt das Amtsgericht München, sofern zum Zeitpunkt der Aufnahme kein bestimmter Zweck verfolgt wird und das Video später der Beweisssicherung dient.
Hier die Pressemeldung des AG München:
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