Der Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist heute im Berufungsverfahren vor dem 12. Zivilsenat des Kammergerichts mit einem Vergleich zu Ende gegangen. Die Prozessparteien haben sich auf die Beendigung des Mietverhältnisses über die Geschäftsräume zum 31. Januar 2015 verständigt. Ferner hat sich die Mieterin verpflichtet, ab dem 1. November 2011 auf den gegenwärtigen Geschäftsnamen zu verzichten und künftig keinen skandinavischen Orts- oder Vornamen als Geschäftsbezeichnung zu verwenden.
Die Vermieterin hatte das Mietverhältnis im Hinblick auf den Handel mit „Thor-Steinar“-Textilien gekündigt und Rückgabe der Mieträume verlangt. Einer entsprechenden Räumungsklage hatte das Landgericht in erster Instanz stattgegeben.
Kammergericht Berlin, Vergleich vom 22. September 2011
– 12 U 5/11 –
Landgericht Berlin, Urteil vom 2. Dezember 2010
– 32 O 680/09 –
Quelle: Pressemeldung des Kammergerichts.