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	<title>Unkategorisiert Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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	<description>Anwalt für Medien- und Urheberrecht in Berlin</description>
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	<title>Unkategorisiert Archives - Jüdemann Rechtsanwälte</title>
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		<title>Reisemanufaktur als Marke nicht eintragungsfähig (BPatG vom 30.11.2023- 26 W (pat) 520/23)</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Jan 2024 16:04:46 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Markenrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Marke &#8222;Reisemanufaktur&#8220; nicht eintragungsfähig Es ist nicht überraschend, dass die Marke &#8222;Reisemanufaktur&#8220; nicht eintragungsfähig ist. Nach § 8 MarkenG sind u.a. solche Marken von der Eintragung eingeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<h1>Marke &#8222;Reisemanufaktur&#8220; nicht eintragungsfähig</h1>
<p>Es ist nicht überraschend, dass die Marke &#8222;<a href="https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/3020232004379/DE">Reisemanufaktur&#8220;</a> nicht eintragungsfähig ist.</p>
<p>Nach <a href="https://dejure.org/gesetze/MarkenG/8.html" title="&sect; 8 MarkenG: Absolute Schutzhindernisse">§ 8 MarkenG</a> sind u.a. solche Marken von der Eintragung eingeschlossen, denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt, oder die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können.</p>
<p>Oder wie ich es unseren Mandante in einfachen Worten sage: je beschreibender Deine Marke ist, desto wahrscheinlich ist, dass das Patentamt die Marke nicht einträgt.</p>
<p>Hier hatte der Anmelder versucht, den Schutz für die Klassen 39, 41 und 43 zu erhalten, Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit &#8222;Reisen&#8220; stehen:</p>
<p style="padding-left: 40px;">Klasse 39: Veranstaltung von Reisen und Ausflugsfahrten; Organisation<br />
der Beförderung von Reisenden; Durchführung und Organisa-<br />
tion von Reisen; Reiseveranstaltungsdienste für die Buchung<br />
von Reisen; Veranstaltung und Vermittlung von Reisen; Reser-<br />
vierungsdienste [Reisen]; Transportdienstleistungen;<br />
Klasse 41: Organisation und Veranstaltung von Konferenzen; Organisa-<br />
tion und Durchführung von kulturellen Aktivitäten; Platzreser-<br />
vierungen für Unterhaltungsveranstaltungen; Eintrittskartenvor-<br />
verkauf und Buchungsdienstleistungen für Veranstaltungen;<br />
Klasse 43: Hotelreservierungsdienste; Über das Internet zur Verfügung<br />
gestellte Hotelreservierungsdienste</p>
<p>Das DPMA wies die Anmeldung wegen fehlender Unterscheidungskraft und Freihaltebedürftigkeit zurück. U.a. führte die Markenstelle aus, das das Zeichen in seiner Gesamtheit einen unmittelbar beschreibenden Sachhinweis auf eine beliebige Angebots-/Vertriebs-/Erbringungsstätte, die exklusive, auf Kundenwünsche zugeschnittene, qualitativ hochwertige Reisen anbiete bzw. auf Angebote rund um das Thema Reisen mit einem<br />
höheren Qualitätsniveau spezialisiert sei, vermittle, zumal es bereits vielfach beschreibend in diesem Sinne benutzt werde.</p>
<p>Hiergegen richtete sich die Beschwerde der Anmelderin, die in dem Begriff eine kreative,  interpretationsbedüftige Wortneuschöpfung sah.</p>
<p>Da BPatG wies die Beschwerde zurück. Schon zum Anmeldezeitpunkt, dem 4. Januar 2023, hätten  die angesprochenen breiten inländischen Verkehrskreise ohne besonderen gedanklichen Aufwand das Zeichen nur als Bezeichnung irgendeiner Angebots- und Erbringungsstätte exklusiver, auf Kundenwünsche individuell zugeschnittener, qualitativ hochwertiger ReiseTransport-, Veranstaltungs-, Unterhaltungs- und Hotelreservierungsdienstleistungen, nicht aber als Hinweis auf die Herkunft aus einem bestimmten Unternehmen<br />
aufgefasst. Durch die Verwendung des Begriffs &#8222;Manufaktur&#8220;  sollei in werbeüblicher Weise die Abgrenzung zu einer für das Publikum<br />
unattraktiven Massenproduktion zum Ausdruck gebracht und ein besonderer Qualitätsanspruch für die jeweiligen Produkte oder Dienstleistungen in Anspruchgenommen werden. Dieser Trend zur Betonung von Exklusivität, Individualität und Qualität durch die<br />
Bezeichnung „Manufaktur“ sei  den angesprochenen Verkehrskreisen im Warenbereich schon lange vor dem maßgeblichen Anmeldezeitpunkt geläufig gewesen, wie eine Internetrecherche gezeigt habe. Das BPatG machte dies u.a. an folgendem Fund deutlich. &#8222;ANUFAKTUR &#8211; Unser Handwerk ist vom Feinsten (…) immer verbindet uns der Anspruch, es bis ins Detail gut zu machen. Handarbeit ist ein<br />
wichtiger Bestandteil unseres Arbeitsalltags.“ (23.7.2019, https://www.niesmann-bischoff.com/de/manufaktur/, Anlage 6)&#8220;.</p>
<p>Praxishinweis: Sofern beschreibende Marken gewünscht sind, sollte eine Wortbildmarke erwogen werden. Aus Marketinggründen sollten beschreibende Marken allerdings vermieden werden.</p>
<p>Nutzen Sie unser Angebot einer ersten telefonischen Einschätzung</p>
<p><a href="https://ra-juedemann.de">Gerne können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren</a></p>
<p>Kai Jüdemann</p>
<p>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Produzentenvertrag &#8211; angemessene Vergütung</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 20 Sep 2023 13:09:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Musikrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wenn du Producer bist, weißt du, dass du ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs des Artists bist, dessen Tracks du betreut hast. Deshalb wirst du wissen wollen, wie du an den Royalties, die die Tracks einspielen, beteiligt wirst. Das neben den Points, die du erhältst, wenn du co-writer bist. Künstlerischer Produzent Der künstlerische Produzent (Producer), der [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn du Producer bist, weißt du, dass du ein wichtiger Bestandteil des Erfolgs des Artists bist, dessen Tracks du betreut hast. Deshalb wirst du wissen wollen, wie du an den Royalties, die die Tracks einspielen, beteiligt wirst. Das neben den Points, die du erhältst, wenn du co-writer bist.</p>
<p><strong>Künstlerischer Produzent</strong></p>
<p>Der künstlerische Produzent (Producer), der im Auftrag eine Labels oder wirtschaftlichen Produzenten ein Ton- oder Bildtonträgerproduktion mit Künstlern durchführt, ist Inhaber von Leistungsschutzrechten und hat daher Anspruch auf eine angemessene Vergütung für seine Leistungen. Diese Vergütung erhält er zum einen für seine &#8222;Arbeit&#8220; an der Produktion. Hierfür vereinbaren die Vertragspartner meist einen festen Betrag (Festvergütung).</p>
<p>Weiterhin wird der künstlerische Produzent üblicherweise für die Übertragung der Verwertungsrechte an den Tracks an den Verwertungserlösen der Aufnahmen beteiligt. Der übliche Prozentsatz liegt zwischen drei und sechs Prozent, abhängig von der Verhandlungsposition des Producers. Unter drei Prozent sollte man nicht abschließen, da die Vergütung dann m.E.  nicht mehr angemessen wäre.</p>
<p>Oftmals werden im Hinblick auf die Umsatzbeteiligung verrechenbare Vorschüsse gezahlt. Mischformen sind denkbar, z.B. Umsatzbeteiligungen, die erst nach Einspielen der Produktionskosten gezahlt werden.</p>
<p>Denkbar sind auch Beteiligungen an anderen Einnahmen. So verlangen manche Produzenten prozentuale Beteiligungen an  Nettoeinnahmen aus allen nicht auf Lizenzgebühren basierenden Einkünften, die der Auftrageggeber aus der Verwertung des Masters erhält, u.a auf Zahlungen aus der Verwertung der Aufnahmen in Filmen (Master Rights). Ob dies angemessen ist, hängt vom Einzelfall ab.</p>
<p>Die Vereinbarungen über Producer Royalties sollten immer schriftlich festgehalten werden &#8211; in diesen Verträgen, die wir gerne für Euch erstellen, sollten zudem u.a. Regelungen darüber getroffen werden, ob der Producer auch  co-writer ist, als Miturheber geworden ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Producer? Artist? Fragen zum Musikrecht? Fragt uns!</p>
<p><a href="https://ra-juedemann.de/">Kai Jüdemann</a></p>
<p>Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht</p>
<p>Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Text meist das generische Maskulinum verwendet. Die in unseren Texten verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.</p>
<p>&nbsp;</p>
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		<title>Urheberrechtsverletzung durch Zeigen von Nachahmung eines Kunstwerks in Instagram-Video &#8211; LG Flensburg, 07.05.2021 &#8211; 8 O 37/21</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Kai Jüdemann]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Jun 2021 14:35:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[IT-Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Kunstrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Unkategorisiert]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrecht]]></category>
		<category><![CDATA[16 UrhG]]></category>
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		<category><![CDATA[19a UrhG]]></category>
		<category><![CDATA[Edelblüte]]></category>
		<category><![CDATA[Instagram]]></category>
		<category><![CDATA[kunstwerk]]></category>
		<category><![CDATA[LG Flensburg]]></category>
		<category><![CDATA[unwesentliches Beiwerk]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>LG Flensburg: Urheberrechtsverletzung durch Zeigen von Nachahmung eines Kunstwerks in Instagram-Video    Kunstwerke können sowohl die Privat- als auch Geschäftsräume ästhetisch enorm aufwerten. Doch für viele sind die hohen Preise für gute Kunst, eine nicht zu überwindende Hürde. Auch das Kunstwerk „Edelblüte“ (ein rundes Objekt mit kreis- bzw. spiralförmigen Furchen, welches auch als Lampe fungiert) [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>LG Flensburg: Urheberrechtsverletzung durch Zeigen von Nachahmung eines Kunstwerks in Instagram-Video   </strong></p>
<p>Kunstwerke können sowohl die Privat- als auch Geschäftsräume ästhetisch enorm aufwerten. Doch für viele sind die hohen Preise für gute Kunst, eine nicht zu überwindende Hürde. Auch das Kunstwerk „Edelblüte“ (ein rundes Objekt mit kreis- bzw. spiralförmigen Furchen, welches auch als Lampe fungiert) befand sich im oberen Preissegment. Die Betreiberin eines Kosmetik- und Nagelstudios war das Kunstwerk bekannt und sie fertigte zu diesem sehr ähnliche Stücke während des Lockdowns ab November 2020 an. Diese verkaufte sie in ihrem Studio nach der Wiederöffnung. Des Weiteren drehte sie ein Instagram-Video, in dem die von ihr gefertigten Stück in zentraler Position in Kopfhöhe etwa 50 % von der Gesamtlänge des Videos zu sehen waren. Die Künstlerin, welche das Kunstwerk „Edelblüte“ kreiert hatte klagte auf Unterlassung sowohl gegen die Herstellung und Verbreitung der Nachahmungen, als auch das Zeigen in dem Instagram-Video und bekam Recht.</p>
<p>Das LG Flensburg urteilte am 07. Mai 2021, Az. <a href="https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=8%20O%2037/21" title="LG Flensburg, 07.05.2021 - 8 O 37/21: Einstweilige Unterlassungsverf&uuml;gung aufgrund urheberrecht...">8 O 37/21</a>, dass das Zeigen der von der Beklagten hergestellten Stücke in dem Instagram-Video das Recht der Klägerin zur öffentlichen Zugänglichmachung gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/UrhG/19a.html" title="&sect; 19a UrhG: Recht der &ouml;ffentlichen Zug&auml;nglichmachung">§ 19a UrhG</a> verletze. Das Objekt sei in dem Video kein sog. unwesentliches Beiwerk i.S.d. <a href="https://dejure.org/gesetze/UrhG/57.html" title="&sect; 57 UrhG: Unwesentliches Beiwerk">§ 57 UrhG</a> neben dem eigentlichen Gegenstand der öffentlichen Wiedergabe gewesen. Insofern führte das Gericht aus:</p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>„Von einer Unwesentlichkeit in diesem Sinn ist auszugehen, wenn das Werk weggelassen oder ausgetauscht werden könnte, ohne dass dies dem durchschnittlichen Betrachter auffiele oder ohne dass die Gesamtwirkung des Hauptgegenstands in irgendeiner Weise beeinflusst wird. Aber auch ein bei der Betrachtung des Hauptgegenstands der Verwertung vom Betrachter als solches tatsächlich wahrgenommenes Werk kann als unwesentliches Beiwerk anzusehen sein, wenn ihm nach den Umständen des Einzelfalls keine noch so geringfügige inhaltliche Beziehung zum Hauptgegenstand der Verwertung zuzubilligen ist, sondern es durch seine Zufälligkeit und Beliebigkeit für diesen ohne jede Bedeutung ist […]</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Bei Zugrundelegung dieser Maßstäbe handelt es sich bei den Vervielfältigungen des Werks „Edelblüte“ im Video nicht lediglich um ein unwesentliches Beiwerk im Sinne der Vorschrift.</em></p>
<p style="padding-left: 40px;"><em>Denn die Vervielfältigungsstücke sind sowohl für eine erhebliche Dauer, als auch in den Screenshots &#8211; wobei das Gericht mangels abweichender Anhaltspunkte davon ausgeht, dass diese repräsentativ für das Video sind &#8211; neben dem Kopf der Verfügungsbeklagten, die &#8211; offenbar &#8211; den Ablauf im Studio erklärt und auf die der Betrachter des Videos daher vor allem schauen wird, und damit hervorgehoben sowie in erheblicher Größe sichtbar. Damit prägen sie jedenfalls den ästhetischen Eindruck, den der Betrachter des Videos vom Studio der Verfügungsbeklagten beim Betrachten des Videos unvermeidbar gewinnt, mit.“</em></p>
<p>Darüber hinaus nahm das LG Flensburg auch an, dass das Vervielfältigungsrecht der Klägerin nach <a href="https://dejure.org/gesetze/UrhG/16.html" title="&sect; 16 UrhG: Vervielf&auml;ltigungsrecht">§ 16 Abs. 1 UrhG</a> durch die Herstellung der Objekte durch die Beklagte verletzt worden sei, denn diese seien in ihren prägenden Merkmalen zu den Kunstwerken der Klägerin identisch. Ferner verletze die Veräußerung der Nachahmungen das Verbreitungsrecht der Klägerin gem. <a href="https://dejure.org/gesetze/UrhG/17.html" title="&sect; 17 UrhG: Verbreitungsrecht">§ 17 Abs. 1 UrhG</a>.</p>
<p>Originaltext der Entscheidung zu finden unter der URL: <a href="https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE210008149%3Ajuris-r02&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1">https://www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de/jportal/portal/t/2o3m/page/bsshoprod.psml;jsessionid=C7DDBE0C3F649416A2D2BE582B113E12.jp14?pid=Dokumentanzeige&amp;showdoccase=1&amp;js_peid=Trefferliste&amp;documentnumber=1&amp;numberofresults=1&amp;fromdoctodoc=yes&amp;doc.id=JURE210008149%3Ajuris-r02&amp;doc.part=L&amp;doc.price=0.0&amp;doc.hl=1</a></p>
<p>Text verfasst und Titelbild bearbeitet durch: Marc Faßbender</p>
<p>Bearbeitetes Titelbild basiert auf lizenzfreiem Werk von: &#8222;Maria Orlova&#8220; (<a href="https://www.pexels.com/de-de/foto/bluhende-lotusblume-mit-grunen-blattern-4916559/">https://www.pexels.com/de-de/foto/bluhende-lotusblume-mit-grunen-blattern-4916559/</a>)</p>
<div><a href="https://ra-juedemann.de/">Jüdemann Rechtsanwälte</a></div>
<div class="pe-richsnippets"></div>
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<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>The post <a href="https://ra-juedemann.de/urheberrechtsverletzung-durch-zeigen-von-nachahmung-eines-kunstwerks-in-instagram-video-lg-flensburg/">Urheberrechtsverletzung durch Zeigen von Nachahmung eines Kunstwerks in Instagram-Video &#8211; LG Flensburg, 07.05.2021 &#8211; 8 O 37/21</a> appeared first on <a href="https://ra-juedemann.de">Jüdemann Rechtsanwälte</a>.</p>
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