030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Die 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Mainz hat den Eilantrag einer Frau aus Bingen (Antragstellerin) abgelehnt, die sich gegen die immissionsschutzrechtliche und gaststättenrechtliche Genehmigung der Stadt Bingen für die Veranstaltung „Bingen Open Air“ gewandt hat.