Drucker und PCs gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a UrhG alte Fassung. Dies entschied der Bundesgerichtshof am heutigen Tag.
Hierzu die Pressemeldung:
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Drucker und PCs gehören zu den vergütungspflichtigen Vervielfältigungsgeräten nach §§ 54, 54a UrhG alte Fassung. Dies entschied der Bundesgerichtshof am heutigen Tag.
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