030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Angesichts der Diskussionen über unseren Ex-Verteidigungsminister scheint ein aktueller  Rechtsstreit zwischen zwei Ghost-Writer Agenturen auch außerhalb des Wettbewerbsrechts interesssant:   1.500 Kunden pro Jahr, die sich wissenschaftliche Arbeiten fertigen lassen  und als eigene ausgeben.

Liebe Agenturkunden, sollten Ermittlungsverfahren wegen Betruges eingeleitet werden, stehen ich Ihnen gerne für Ihre Beratung und Vertretung zur Verfügung.

Ihr Rechtsanwalt Jüdemann

 

Wettbewerbsstreit zwischen „Ghostwritern“ für wissenschaftliche Arbeiten vor dem Landgericht Berlin (PM 25/2011)

 

Vor der Zivilkammer 103 des Landgerichts Berlin wird in Kürze ein Rechtsstreit zwischen „Ghostwritern“ für wissenschaftliche Arbeiten wie Diplom- oder Doktorarbeiten verhandelt.

Der Kläger, nach eigenen Angaben einer der größeren Anbieter auf dem deutschen Markt, möchte der Beklagten zu 1) verbieten lassen, zum Zwecke des Wettbewerbs mit einer angeblichen Marktführerschaft sowie mit einer angeblichen Kundenzahl von 1.500 pro Jahr zu werben. Ferner will er ihr die Behauptungen untersagen lassen, sie verfüge über mehr als 250 wissenschaftliche Mitarbeiter oder Autoren und habe in den Jahre 2006/2007 einen Umsatz von rund 1 Mio EUR erzielt. Zudem wendet sich der Kläger gegen die Verwendung des Wortes „Group“ für das Unternehmen der Beklagen zu 1) sowie gegen deren behauptete Werbeaussagen, viele ihrer wissenschaftlichen Mitarbeiter seien promoviert und habilitiert, die Gesamtzahl der Kunden belaufe sich auf 2.500 und sie betreibe Auftragsforschung. Ein ähnliches Unterlassungsbegehren richtet der Kläger gegen die Beklagte zu 2), die ihren Sitz in der Schweiz hat und gegen die Beklagten zu 3) und 4.

Im Wege der Widerklage verlangen die Beklagten vom Kläger Unterlassung der Behauptungen, er sei einer der leistungsfähigsten und umsatzstärksten Anbieter wissenschaftlicher Ghostwriterdienstleistungen im deutschsprachigen Raum. Ferner bemängeln sie, der Kläger teile pflichtwidrig auf seiner Internetseite im Rahmen der Anbieterkennzeichnung nicht seine ladungsfähige Anschrift mit.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung findet statt am 22. März 2011, 10.00 Uhr, Landgericht Berlin, Littenstraße, Saal 3704.“

Quelle: PM des Landgerichts Berlin