030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Urheberstreit um „heute“-Jingle

 

Komplett neu komponiert oder eine Überarbeitung und damit urheberrechtlich relevant? Um diese Frage kreist der Streit zwischen dem ZDF und dem Richard Birnbach Musikverlag, der die Rechte an der 1962 komponierten originalen Erkennungsmelodie der „heute“-Nachrichten hält. Vor fünf Jahren hatte das ZDF den berühmten „Fanfarenblues“ geändert und dafür nicht den betagten Komponisten des Originals, Klaus Wüsthoff, beauftragt, sondern eine niederländische Produktionsfirma. Das ZDF meldete das seiner Ansicht nach neue Werk bei der GEMA an. Komponist und Verlag gingen leer aus.

Dagegen klagte der Richard Birnbach Musikverlag im vergangenen Jahr, verlor aber den Prozess vor dem Landgericht München I. Die 21. Zivilkammer des Landgerichts hatte die Klage mit der Begründung abgewiesen, es handele sich bei der 2009er Version um eine neue Komposition und nicht um die unzulässige Bearbeitung eines bereits bestehenden Werkes nach § 23 des Urheberrechtsgesetzes. Die Komposition könne allenfalls als freie Benutzung der ursprünglichen Melodie angesehen werden – dem klagenden Verlag stünden daher weder Unterlassungs- noch Schadensersatzansprüche zu.

Nun liegt die Klage beim Oberlandesgericht München, das den Parteien eine außergerichtliche Einigung ans Herz legt. Die Streithähne zögern noch. „Wenn Sie zwei Lieder vergleichen, finden sie immer ähnliche Tonfolgen“, so der Anwalt des ZDF lapidar. Dagegen wendet der Verlag mit Berufung auf einen Gutachter ein: „Man hört, dass es der heute-Jingle ist.“ Bei der Verhandlung am vergangenen Donnerstag sang der betreffende Gutachter den Anfang des Jingles mit dem Morse-Piepen zur Verdeutlichung sogar vor.

Das ZDF hat nun zwei Monate Zeit, eventuell ein Gegengutachten einzureichen. Der Vorsitzende Richter des OLG gab sich bei der Verhandlung jedoch skeptisch, was eine Einigung betrifft: „Vielleicht gibt es irgendwann auch ein BGH-Urteil, ‚Fanfarenblues sowieso’…“

text: Helge Birkelbach

Anwalt Musikrecht Berlin

Anwalt Urheberrecht Berlin