030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Glücklicherweise bin ich keiner der Leidtragenden, aber Mandanten: Thema Schrottimmobilien. In einer Zeit, in der die Griechen (und andere) vielen das Vertrauen in die Stabilität des Euro nehmen, flüchtet man in Immobilien. Die Preise explodieren in manchen Kiezenl. Ich als Kreuzberger erlebe es vor der eigenen Tür. Überteuerte Wohnngen, die nicht über Mieten finanzierbar sind.  Wer ohne  Eigenkapital erwirbt, wird sich bald wundern.  Betrügerische Immobilienhändler lauern zwar nicht an jeder Ecke, aber der Markt ist verlockend. Allein in Berlin ermittelt die Polizei gegen sieben Betrügerbanden.

Hierzu eine aktuelle Pressemeldung.

Fragen ? Rufen Sie uns !

 

Pressemitteilung Nr. 33/2012 vom 14.06.2012

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder schließen sich der Berliner Initiative zum Schutz vor Schrottimmobilien-Betrügern an.
Auf ihrer Frühjahrskonferenz in Wiesbaden haben sie sich auf ein beschleunigtes Verfahren zur Umsetzung geeinigt. Die Federführung übernimmt das Land Berlin.

„Wir waren uns alle einig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, deshalb gehen wir das jetzt mit einem Überholspurverfahren an“, so Berlins Senator für Justiz und Verbraucherschutz, Justizsenator Thomas Heilmann (CDU), auf der abschließenden Pressekonferenz.

Demnach könnte die entsprechende Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen schon im Herbst in den Bundesrat eingebracht werden.

Die Eckpunkte der Initiative:

Der beurkundende Notar ist verpflichtet, dem potentiellen Käufer mindestens 14 Tage vor Beurkundung des Kaufvertrages ein Merkblatt mit Informationen u.a. zur wirtschaftlichen Tragweit eines Immobilienkaufs zuzusenden.
Der Inhalt dieser Standardinformation wird den Notaren durch eine Rechtsverordnung vorgegeben.

„Wir denken auch über zusätzliche Dokumentationspflichten für Notare nach, um das Beurkundungsverfahren transparenter zu machen“, erläuterte Thomas Heilmann.

Der zweite wichtige Punkt betrifft die Optimierung der bereits bestehenden Regel, wonach der Verbraucher den Kaufvertrag 14 Tage vor Unterschrift erhalten haben muss. Betrügerische Immobilien-Händler hatten diese 14-Tage-Regel immer wieder unterlaufen.

„Unsere Aufgabe ist jetzt, ein möglichst einfaches Verfahren zu finden, um diese 14-Tage-Frist gesetzlich so abzusichern, dass Betrüger sie nicht mehr unterlaufen können“, so Heilmann. Dies könne zum Beispiel durch eine verpflichtende schriftliche Fixierung des Termins erreicht werden. Gibt es keine schriftliche Bestätigung der 14 Tage-Frist, dürfe der Notar demnach den Vertrag nicht beurkunden.

Die Details der Initiative werden jetzt auf Arbeitsebene ausgearbeitet.

Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln allein in Berlin gegen sieben Betrügerbanden. Die Zahl der Opfer liegt im vierstelligen Bereich. Berichte über betrügerischen Immobilienhandel gibt es auch aus anderen Bundesländern: Nach Aussagen von Verbraucherschützern tritt das Problem vor allem in Ballungsräumen auf.

„Nach dem, was wir über diese Betrüger wissen, setzen sie ihre potentiellen Opfer massiv psychologisch unter Druck. Deshalb sind uns sowohl die 14-Tage-Frist als auch das Informationsblatt so wichtig“, erklärt Thomas Heilmann.
Denn wer sich mit ausreichend Bedenkzeit umfassend über einen Immobilienkauf informieren kann, bei dem hätten Betrüger kaum noch Chancen.

„Wir haben einen wichtigen Schritt zum Schutz der Verbraucher geschafft“, so Heilmann, „aber es liegt auch noch viel Arbeit vor uns.“