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Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung
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So reagieren Sie richtig, wenn Sie eine Filesharing Abmahnung erhalten haben!

Wenn Sie eine Filesharing Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung erhalten, bewahren Sie Ruhe und reagieren besonnen! Wichtig ist, dass Sie jetzt schnell das Richtige tun. Damit können Sie sich hohe Kosten und viel Ärger ersparen. Wir zeigen Ihnen, was eine Filesharing Abmahnung ist, wie Sie richtig darauf reagieren und vor welchen Fehlern Sie sich hüten sollten.

Zum Beispiel verschicken folgende Kanzleien Abmahnungen:

  • .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte
  • WALDORF FROMMER Rechtsanwälte
  • Rechtsanwalt Daniel Sebastian
  • Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
  • Rasch Rechtsanwälte

Was wird von Ihnen verlangt?

In dem Abmahnschreiben wird gegenüber seinem Adressaten der Vorwurf erhoben, meist über sognannte Peer-to-Peer-Netzwerke urheberrechtlich geschützte Musikstücke, Filme, Serien, Hörbücher, Computerspiele oder Software zum Download bereitgestellt zu haben. Problematisch ist dabei weniger der Download, sondern der damit automatisch verbundene Upload, durch den das urheberrechtlich geschützte Werk öffentlich zugänglich gemacht wird.

Vermeintlicher Anspruchsgegner ist dabei immer der Anschlussinhaber, da ihm gegenüber eine Vermutung besteht, die Rechtsverletzung begangen zu haben. Von ihm werden in der Regel drei Sachen verlangt:

  1. Zunächst wird ein sogenannter Unterlassungsanspruch geltend gemacht. Um diesen Unterlassungsanspruch zu erfüllen, wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt. Denn nur eine strafbewehrt Unterlassungserklärung räumt die Wiederholungsgefahr bezüglich der konkreten Rechtsverletzung aus. Durch die Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Unterzeichner unter Vereinbarung einer Vertragsstrafe für jeden Fall der Zuwiderhandlung, ein bestimmtes urheberrechtlich geschütztes Werk oder Teile davon zukünftig nicht mehr im Internet öffentlich zugänglich zu machen.
  2. Darüber hinaus macht der Abmahner gegenüber dem Abgemahnten einen Schadensersatzanspruch geltend. Die Höhe dieses Lizenzschadens variiert von der Anzahl der Werke, die heruntergeladen worden sein sollen, von der Gattung des Werkes und davon, wie aktuell das jeweils urheberrechtlich geschützten Werk ist. So ist der geltend gemachte Schaden etwa eines neuen Computerspiels ungleich höher als ein alter Musiktitel. Oft wird der Schadensersatzanspruch zunächst hochgerechnet, um dann im Interesse einer schnellen außergerichtlichen Klärung einen pauschalen Schadensersatz zu fordern – freilich mit dem Zusatz, dass es noch deutlich teurer wird, wenn man nicht sofort zahlt.
  3. Schließlich wird vom Abgemahnten der Ersatz der entstandenen Rechtsanwaltsgebühren gefordert. Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG beschränkt sich der Ersatz der Gebühren aus einen Streitgegenstandswert für den Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch in Höhe von 1.000,00 Euro, wenn der Abgemahnte eine natürliche Person ist, die das Werk nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, wenn man nicht bereits zur Unterlassung verpflichtet ist. Eine wichtige Ausnahme von dieser Deckelung der Rechtsanwaltsgebühren wird allerdings dann gemacht, wenn der Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig ist. Dies ist etwa bei aktuellen Computerspielen der Fall.

Wie sollten Sie reagieren?

Auch wenn man für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, sollte eine (modifizierte) Unterlassungserklärung abgegeben werden. Wurde die Wiederholungsgefahr durch die Abgabe einer (modifizierten) Unterlassungserklärung ausgeräumt, stehen nur noch die oben genannten Zahlungsansprüche im Raum. Folgende Verhaltensweisen sind im Falle einer urheberrechtlichen Abmahnung wegen Filesharings besonders wichtig:

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren. Diese werden oftmals nur gesetzt, um Sie einzuschüchtern.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Kosten auslösenden Gerichtsverfahren.
  • Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, sofern Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und konsultieren einen Anwalt.
  • Zahlungen sollten ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage nicht erfolgen. Jeder Einzelfall muss gesondert geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Erklären Sie Ihren Standpunkt nicht der abmahnenden Kanzlei. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Unser Leistungsangebot bei Filesharing Abmahnungen Bewertungen:

Als Teil des Urheberrechts haben wir einen Tätigkeitsschwerpunkt auf das Vorgehen gegen Filesharing Abmahnungen gelegt. Als Fachanwälte für Urheberrecht in Berlin finden wir in folgenden Fällen prägnant, schnell und effizient und vor allem die für Sie die beste Lösung:

  • Wir prüfen die Abmahnung gemäß der gesetzlichen Bestimmungen auf ihre Wirksamkeit.
  • Wir erstellen für Ihren Fall eine modifizierte Unterlassungserklärung und zeigen Ihnen Chancen und Risiken einer Verteidigung auf. Hierbei informieren wir Sie über die aktuellen Entscheidungen der Gerichte, die Auswirkungen auf die Erfolgsaussichten haben.
  • Auf Grundlage ihres individuellen Sachverhaltes erarbeiten wir eine gemeinsame Verteidigungsstrategie.
  • Wir führen die Korrespondenz mit der Gegenseite.
  • Wenn dies gewünscht wird, verhandeln wir mit der Gegenseite einen Vergleich aus.
  • Wenn nötig vertreten wir Sie selbstverständlich auch vor Gericht.

Wir lassen Sie nach Erhalt einer Filesharing Abmahnung nicht im Stich, sondern erzielen mit Ihrem Sachverhalt für Sie das bestmögliche Ergebnis. In einer kostenlosen telefonischen Erstberatung können Sie sich einen Eindruck von uns verschaffen und bekommen erste Informationen zu Ihrem Sachverhalt. Wenn Sie sich dann für uns entscheiden, gehen wir gegen die Abmahnung für eine faire Pauschalvergütung vor.

Wurden sie abgemahnt?

Holen Sie sich von uns eine kostenlose, anwaltliche Erstberatung zu Ihrer Filesharing Abmahnung. Auf dieser Seite finden Sie zudem detaillierte Informationen rund um das Thema Filesharing Abmahnungen.

Wir beraten Sie gerne.

RUFEN SIE UNS AN: 030 88 70 23 80

Wer sind Jüdemann Rechtsanwälte?

Jüdemann Rechtsanwälte sind IP-Anwälte. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten u.a. in allen Fragen des Schutzes und der Verwertbarkeit kreativer Leistungen sowie dem Schutz der Persönlichkeitsrechte. Die Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Urheberrecht, Medienrecht, Markenrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Zu unseren Mandanten zählen insbesondere aber nicht ausschließlich Mandanten aus der internationalen Kultur- und Kreativwirtschaft: Musik- und Filmproduktionsfirmen, Musiker, Autoren, Künstler, Regisseure, Musikverlage, Film-, TV- und Musikproduzenten sowie Produktions- und Sendeunternehmen, die die kulturellen und kreativen Güter und kreative Leistungen schaffen oder vermarkten. Als Teil des Urheberrechts haben wir uns auf das Vorgehen gegen Filesharing Abmahnungen spezialisiert und seit dem Jahr 2010 über 5000 Filesharing Abgemahnte beraten und vertreten.

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