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Wir werden immer wieder von Mandanten gefragt, ob und wie ein von Ihnen gestaltetes Design, bzw. dessen Entwurf, rechtlichen Schutz genießt. Wir versuchen hier einen verständlichen Überblick auf Möglichkeiten des Designschutzes zu geben. Dieser soll und kann die anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen, da der Umfang des Schutzes von den dem Design  und dessen  Gestaltungshöhe abhängig ist.

Der Schutz von Design kann auf verschiedene Weise erfolgen.

– eingetragenes Geschmacksmuster

-Gemeinschaftsgeschmacksmuster

-Urheberrechtsschutz

-wettbewerbsrechtlicher Nachahmungsschutz

-Markenschutz

u.U. Gebrauchsmuster/Patenschutz