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File-Sharing

Die Kanzlei bietet schnelle und kompetente Hilfe bei Abmahnungen-

Die Kanzlei vertritt bundesweit Betroffene, die wegen des Vorwurfs des File-Sharings sowie Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht in Anspruch genommen worden sind. Sie werden zu  fairen Preisen beraten und vertreten, die zuvor mit dem Mandanten besprochen werden -damit Sie wissen, was Ihr Anwalt Sie kostet.

Ob Sie für den Verstoß haften, sollte in einem persönlichen Telefonat geklärt werden. Hierzu bietet die Kanzlei eine kostenlose telefonische Ersteinschätzung an, in denen Sie über Risiken und Chancen einer Verteidigung aufklärt werden.

Es ist in vielen Fällen möglich, die Forderungen der Gegenseite erheblich zu reduzieren oder auch ganz zu vermeiden.

Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, wenden Sie sich an uns.

Im Übrigen gilt:

Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen. Lassen sich nicht durch die kurzen Fristen irritieren, die oftmals nur gesetzt werden, um Sie zu vorschnellem Handeln zu zwingen. In den seltensten Fällen werden bei Ablauf der Frist gerichtliche Maßnahmen eingeleitet. Nehmen Sie diese trotzdem ernst und reagieren Sie zeitnah.

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte auf jeden Fall erfolgen. Sie riskieren sonst die Einleitung von Gerichtsverfahren (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage). Dies führt wegen der hohen Streitwerte zu exorbitanten Kosten.

Hüten Sie sich davor, die Sache selber in die Hand zu nehmen und Ihren Standpunkt der abmahnenden Kanzlei zu erklären. Sie riskieren, der Gegenseite Informationen an die Hand zu geben, die gegen Sie verwendet werden können.

Auch wenn Sie es nicht waren, der den Rechtsverstoß begangen hat: Prüfen Sie, ob jemand aus dem Haushalt oder Freundeskraft für die Rechtsverletzung in Betracht kommt.

Weiterhin sollten auch dann, wenn Sie nicht Täter waren, eine Unterlassungserklärung (nicht die beigefügte) abgegeben werden.

Dies sollte bereits deshalb erfolgen, weil dadurch der Streitwert sinkt. Sollten Sie sich verteidigen wollen, auch u.U. vor Gericht, wird es wesentlich günstiger.

Die geforderte Unterlassungserklärung  sollte in der vorgegebenen Form nicht abgegeben werde. Da die Annahme der vorgefertigten Unterlassungserklärung dazu führt, dass Rechtsverletzungen bis zu lebenslang zu Vertragsstrafen führen können, sollte die Erklärung auf jeden Fall abgeändert (modifiziert) werden.

Zahlungen sollten ohne sorgfältige Prüfung des Sachlage nicht erfolgen. Dies liegt u.U. daran, dass die Protokolle gerade im Falle von Containern (German Top 100) nicht nachweisen lassen, dass eine einzelne Datei aus dem Container auf dem Rechner vorhanden war.

Zudem setzen sich Zahlungsansprüche aus zwei Teilen zusammen, wobei lediglich die Kanzlei Waldorf Frommer dies auch deutlich ausweist: Schadenersatz und Anwaltsgebühren.

Ob der Anschlussinhaber auf Schadenersatz oder für die Kosten der Abmahnung haftet, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich bestehe eine Vermutung dafür, dass der Anschlussinhaber für die Verletzungshandlung verantwortlich ist. Folge ist, dass der Anschlussinhaber nunmehr vortragen müsse, dass eine andere Person die Rechtsverletzung begangen hat. Gelingt ihm dies, kommt, so der BGH, eine täterschaftliche Haftung nicht in Betracht.

In diesem Fall schulden Sie KEINEN Schadenersatz!

Auch als Anschlussinhaber besteht keine generelle und „automatische“ Haftung.

Der BGH setzt eine Verletzung von Prüfungspflichten voraus, die erst zu einer Haftung führt.

Nach der Rechtsprechung haben Privatpersonen die Pflicht, auf zumutbare Weise zu prüfen, ob der Anschluss durch angemessene Sicherungsmaßnahmen hinreichend dagegen geschützt ist, von außenstehenden Dritten für die Begehung von Rechtsverletzungen missbraucht zu werden. Was zumutbar ist, bestimmt sich zunächst nach den jeweiligen technischen Möglichkeiten, wobei der Anschlussinhaber nur verpflichtet ist, die im Zeitpunkt des Kaufs des Routers für den privaten Bereich marktüblichen  Sicherungen einzusetzen.

Ob eine Haftung letztlich besteht und in welchem Umfang zahlen zu leisten sind, ist von Fall zu Fall festzustellen. Hier sollte eine sachkundigen Beratung erfolgen.

 Sollten Sie Empfänger einer Abmahnung geworden sein, stehen wir Ihnen gerne für die Entwicklung einer einzelfallbezogenen Strategie und Ihre Vertretung bundesweit zur Verfügung.