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Abmahnungen

Durch eine Abmahnung soll ein bestimmtes Verhalten unterbunden werden. Sie stellt die Aufforderung dar, dieses Verhalten zukünftig zu unterlassen oder, falls ein solches Verhalten droht, dieses vorbeugend zu unterbinden.

Wir vertreten sowohl Empfänger von Abmahnungen, als auch Rechteinhaber, deren Rechte verletzt worden sind oder denen die Verletzung ihrer Rechte droht.

Wir vertreten in folgenden Rechtsgebieten:

Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Presse- und Medienrecht, Urheberrecht (u.a. im File-Sharing) und bei Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Wir prüfen für Sie die Rechtmäßigkeit von Abmahnungen und entwickeln für Sie eine individuelle Verteidigungsstrategie.

Wir helfen Ihnen als Rechteinhaber Ihre Ansprüche gegen den Verletzer durchzusetzen.

 

Rechtsanwalt Jüdemann ist seit 1993 zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und verfügt über eine langjährige Erfahrung im gewerblichen Rechtsschutz und im Urheber- und Medienrecht.