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Der brandenburgische Innenminister Rainer Speer hat heute in der Auseinandersetzung mit dem Axel-Springer-Verlag um die Veröffentlichung von umstrittenen Behauptungen über Umstände aus seinem Privatleben vor dem Landgericht Berlin eine Niederlage erlitten. Das Landgericht hat eine am 16. September 2010 erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben, mit der dem Verlag untersagt worden war, bestimmte persönliche Umstände Speers in der Bild-Zeitung oder sonst öffentlich zu erörtern.

In der Sache selbst, so die zuständige Zivilkammer 27 bei der Urteilsverkündung, halte sie eine Berichterstattung über die fraglichen Themenbereiche weiterhin nicht für zulässig. Dies habe sie bereits in dem vorausgegangenen Urteil vom 21. September 2010 entschieden, in dem es um die Verwendung umstrittener
E-Mails als Informationsquellen gegangen war (Az. 27 O 658/10, vgl. PM Nr. 47/2010). Allerdings sei den Medien im jetzt entschiedenen Fall eine Berichterstattung über das vorherige Gerichtsverfahren und damit in gewissem Umfang auch über die dort erörterten privaten Aspekte nicht völlig verwehrt. Ferner sei nicht hinreichend erkennbar, in welchem Umfang der Axel-Springer-Verlag eine Berichterstattung beabsichtige. Deswegen könne ihm nicht vorbeugend jede Veröffentlichung verboten werden.

Entscheidungsgründe liegen noch nicht vor.

Quelle: Pressestelle des LG Berlin