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Nach einer aktuellen Pressemeldung des Bundestags sollen Abläufe beim Patentrecht verbessert und die dadurch entstehenden Kosten durch eine Erhöhung der Recherchegebühren kompensiert werden.

 

Die Pressemeldung:

Die Bundesregierung den Aufwand bei der Anmeldung gewerblicher Schutzrechte senken. Um die Verfahrensabläufe – einschließlich der EDV – den neuen Verfahrensstrukturen anzupassen, entstehe beim Deutschen Patent- und Markenamt „ein einmaliger Vollzugsaufwand in Höhe von voraussichtlich 500.000 Euro“, heißt es in dem Gesetzentwurf zur „Novellierung patentrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze des gewerblichen Rechtsschutzes (17/10308). Die entstehenden Kosten sollen durch die Erhöhung der Recherchegebühr um 50 Euro auf 300 Euro pro Recherche kompensiert werden. Abgesehen von dieser Erhöhung sollen der Wirtschaft keine zusätzlichen Kosten entstehen. „Im Gegenteil ist alleine durch die Umstellung auf die elektronische Akteneinsicht eine jährliche Kostenersparnis in Höhe von 450.000 Euro zu erwarten“, heißt es in der Vorlage weiter. Der Bundeshaushalt werde durch die Gesetzänderung nicht belastet.

Das Gesetz bezwecke „eine praxisgerechte Optimierung der Verfahrensabläufe beim Deutschen Patent- und Markenamt und bei den Anmeldern gewerblicher Schutzrechte“, heißt es in der Vorlage. Ergänzend sollen Anpassungen im Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Patentkostengesetz, Halbleiterschutzgesetz, Geschmacksmustergesetz und im Gesetz über internationale Patentübereinkommen vorgenommen werden. Für Unternehmen würden weder Informationspflichten eingeführt noch erweitert.