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Vor dem Landgericht Hamburg beginnt am Donnerstag, dem 23. Februar 2012, um 11.00 Uhr in Saal A 156 (Plenarsaal) des Ziviljustizgebäudes, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, die Verhandlung in einem Patentrechtsstreit über LED-Technologie.

Die weltweit als Leuchtmittelherstellerin tätige Klägerin mit Sitz in Deutschland geht mit Ihrer Klage gegen eine deutsche Firma, die zu einem weltweit tätigen südkoreanischen Unter-nehmen aus der Unterhaltungselektronikbranche gehört, sowie gegen zwei große Elektro-nikeinzelhändler vor. Die Klägerin behauptet, die Unternehmen hätten bei bestimmten Mo-dellen von Computermonitoren und LED-Fernsehgeräten eine patentrechtlich geschützte Konstruktion der Hintergrundbeleuchtung eingesetzt und damit Patentrechte der Klägerin verletzt (Patentnummern: EP 852 816 B1 und DE 195 36 454 B4).

Mit ihrer Klage will die Klägerin erreichen, dass es den Beklagten verboten wird,  Bildschirme (Computer und Fernseher) mit entsprechender LED-Technik weiter in Deutschland zu ver-treiben. Außerdem geht es ihr um die gerichtliche Feststellung der Schadensersatzpflicht der Beklagten. Die Beklagten hingegen bestreiten, gegen Patentrechte der Klägerin verstoßen zu haben.

Verhandelt wird das Verfahren vor der Zivilkammer 27 als Patentkammer. Vor derselben Kammer sind derzeit sieben weitere Verfahren anhängig, in denen die Klägerin des hiesigen Rechtsstreits gegen von ihr behauptete Patentverletzungen rund um die LED-Technologie vorgeht. Die Streitigkeiten haben eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung für die beteiligten Unternehmen. Ihnen wird auch in der Fachpresse erhebliche Bedeutung beigemessen.
Quelle: PM des LG Hamburg