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Rechtsverletzende Angebote – Prüfungspflichten des Betreibers eines Internetauktionshauses. OLG Hamburg entscheidet über Reichweite der Betreiber-Prüfungspflichten

Unterstützt der Betreiber eines Internetauktionshauses die Inserate seiner Kunden mit gezielten Werbemaßnahmen, etwa durch sog. „AdWords“-Anzeigen, ist er verpflichtet, die Angebote auf etwaige Rechtsverletzungen zu überprüfen. Das hat am 4. November das Hanseatische Oberlandesgericht in einem Rechtsstreit zwischen einem norwegischen Möbelunternehmen und der Betreiberin der Internethandelsplattform „ebay“ entschieden (Az. 5 U 45/07).