030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Model Release – Die Nutzung von Bildnissen von Personen ist ohne Rechtsgrundlage nicht zulässig. Nach einer verbreiteten Ansicht gilt auch in den Zeiten der DSGVO das Kunsturhebergesetz, in dem bisher (und auch zukünftig) Zustimmung und Ausnahmen geregelt sind.

Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Bildnisse sind im Übrigen nicht nur Fotografien und Filmaufnahmen, sondern auch Zeichnungen etc. Auf jeden Fall sollte eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden.

Folgend stellen wir kostenlos einen Model Release Vertrag zu freien Nutzung zur Verfügung. Bei Fragen können Sie uns gerne kontaktieren. 

 

Fortsetzung