Zum 1. Januar 2011 ergäben sich einige Änderungen bei der Klassifikation für Waren; u.a. werden Nahrungsergänzungsmittel und Lebensmittelzusatzstoffe zur Ergänzung der normalen Ernährung oder zur Erzielung eines gesundheitlichen Nutzens künftig einheitlich in Klasse 5 eingruppiert.
Eine Spezifizierung für medizinische Zwecke ist nicht mehr notwendig.
Eine Übersicht der wesentlichen Änderungen findet sich hier:
http://www.dpma.de/docs/service/klassifikationen/nizza/ncl10uebersicht.pdf