030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Vor wenigen Jahren war es üblich, dass fernöstliche Hersteller ihre Liquids nach bekannten Zigarettenmarken benannten. So wurde „Davidoff“ zu „Daviduf“ oder „D’Doff“, was zu zahlreichen Abmahnungen führte. Ich hatte 2012 hierüber berichtet.

Eine Zeit lang war relative Ruhe, auch weil europäische Hersteller auf den jungen Markt drängten, die etwas sensibler mit den Marken der großen Tabakhersteller umzugehen schienen. 

Aber nicht alle – so wird von einem französischem Hersteller das Liquid „The West“ angeboten, das auch von deutschen E-Zigarettenhändlern vertrieben wird – zum Ärger der Reemtsma Zigarettenfabrik GmbH, die Abmahnungen durch die Kanzlei Luther verschicken lässt.

Aktuell liegt mir eine Abmahnung wegen Verletzung der Marke „West“ durch das Liquid „The West“ vor. 

Reemtsma verlangt zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin fordert Reemtsma, zunächst enthalten in der vorformulierten Unterlassungserklärung, Auskunft sowie eine Erklärung, sämtlichen Schaden aus der Rechtsverletzung zu ersetzen.

Die Anwaltskosten werden nach einem Wert von 200.000,00 EUR geltend gemacht, was angesichts der Bekanntheit der Marke „West“ nahe liegend, wegen der Größe der E-Zigarettenhändler jedoch kein geringer Wert ist. Die damit verbundene Geschäftsgebühr beträgt 2.616,00 EUR netto. 

Was tun ?

Die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Die Verletzung der Marke „West“ liegt nahe, die bisherige Rechtsprechung, soweit sie mir bekannt ist, hat Markenverletzungen bejaht – auch wenn Liquids und Tabak keine identischen Waren sind, sind diese so ähnlich (man betrachte auch die aktuellen legislativen Beschränkungen), dass eine Markenverletzung vorliegen dürfte. 

Sollten Sie Fragen haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang rate ich an, dass gesamte Sortiment zu durchforsten, ob andere Zigarettenmarken durch Namen von Liquids verletzt sein könnten.

Kai Jüdemann