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Ohne Erfolg war die Klage des Bulgarischen Schachverbandes vor dem Landgericht Berlin wegen der Internet-Übertragung eines Weltmeisterschaftskampfes des Weltschachbundes FIDE im April und Mai 2010 in einem Club in Sofia.

Der Verband hatte beanstandet, die Beklagte als Betreiberin eines Schachservers habe unter Verletzung seiner kommerziellen Rechte kurz nach dem Wettkampf werbefrei alle zwölf Partien des Weltmeisterschaftskampfes gezeigt, ohne dass er dies gestattet habe. Mit der Klage hatte er der Beklagten die Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung von Informationen aus einer Datenbank untersagen lassen wollen, des weiteren die Live-Übertragung von Schachwettkämpfen oder Schachturnieren. Ferner hatte er u.a. auf Auskunft zur Zahl der Zuschauer der Internetübertragung sowie der dadurch erzielten Einnahmen geklagt.

Dem ist das Landgericht nicht gefolgt. Die Klägerin habe nicht hinreichend Beweis dafür angeboten, dass der Beklagte – wie behauptet – eine Datenbank mit den fraglichen Spielen im Internet überhaupt vorgehalten habe. Wettbewerbsrechtliche oder andere Verstöße des Beklagten seien nicht festzustellen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

Landgericht Berlin, Urteil vom 29. März 2011
– 16 O 270/10 –

 

Quelle: PM des Landgerichts Berlin vom 13.4.2011