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Kunst versus Persönlichkeitsrecht: Wie die New York Times in Ihrer Ausgabe vom 20. Juni 2019 berichtet, hat die Künstlerin Andrea Bowers nach Beschwerden von Betroffenen Teile ihres Kunstwerks „Open Secrets Part I & II, 2018, 2019, das die #MeToo Bewegung unterstützen und präsentieren soll, abgebaut. Anlass für Rechtsanwalt Moritz Ott sich mit dem Themenkomplex Kunstfreiheit contra Persönlichkeitsrechte zu befassen. 

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