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Im Wege einer einstweiligen Verfügung hat das Landgericht mit Beschluss vom 23. März 2012 dem Zwangsverwalter eines Gebäudes in der Oranienburger Straße in Berlin-Mitte (Tacheles) aufgegeben, Räume und Verkehrsflächen an einen Verein herauszugeben, der den Erhalt des Objekts als Kunsthaus anstrebt.

Der Zwangsverwalter habe sich die Räume und Flächen ohne Räumungstitel im Wege sogenannter „verbotener Eigenmacht“ verschafft, so die Zivilkammer 29 in der Begründung des Beschlusses. Deswegen sei er verpflichtet, den früheren Besitzzustand wieder herzustellen.

Landgericht Berlin, Beschluss vom 23. März 2012
– 29 O 110/12 –

 

Quelle: LG Berlin