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Kleine Münze Musik:

Der Begriff der „kleinen Münze“ bedeutet, dass bereits einfachste Musikstücke Urheberrechtsschutz genießen können, sofern nur ein Mindestmaß an Individualität und Eigenständigkeit des Komponisten in dem Werk zum Ausdruck kommt. Zurück geht der Begriff auf Elster, der diesen in seinem Lehrbuch zum gewerblichen Rechtsschutz bereits 1921 erstmals verwendet hat („ob es große oder kleine Münze ist, was da geschaffen ist“ (Loewenheim, GRUR 1987, 761)). DIes bedeutet, dass die Anforderung an die Gestaltungshöhe nicht zu hoch angesetzt werden. Der BGH (Urteil vom 26. September 1980- I ZR 17/78 „Dirlada“) führt hierzu zu einem Schlager aus:

 

 

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