030 88 70 23 80 kanzlei@ra-juedemann.de

Wer Alkohol an Jugendliche abgibt, riskiert, muss mit einer umfassenden Gewerbeuntersagung rechnen. Dies bekam der Inhaber eines Berliner „Späti“ am eigenen Leibe spüren. Er hatte Alkohol nicht nur an Jugendliche verkauft, sondern auch an Kinder. In mehreren Fällen traten Alkoholvergiftungen auf. Es war insoweit unbeachtlich, ob der Betreiber erkennen konnte, ob die Käufer noch Jugendliche oder schon Erwachsene waren. Bei der Frage der Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden komme es nicht auf das Verschulden an.

Fragen zum Gewerberecht ? Wir beraten Sie gerne.