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Da unser Büro vor kurzem ein offiziell wirkendes Schreiben der GDV Gewerbedatenverwaltung Ink Ltd mit Sitz in Frankfurt am Main erhalten hat, das meine Sekretärin mir kurzerhand  zur Unterschrift vorlegte, hier einige Zeilen zu der Masche der GDV.

Die GDV Gewerbedatenverwaltung betreibt ein völlig unbrauchbares Internetverzeichnis namens gewerbedaten-register.de. Warum man sich dort eintragen sollte, steht in den Sternen. Daher nutzt das Unternehmen, dessen Betreiber laut Angaben im Internet in Bulgarien sitzen, die Leichtgläubigkeit der „Kunden“ aus und gaukelt diesen vor, ein kostenloses und in Verbindung mit einem offiziellen Branchenbuch stehendes Angebot zu unterbreiten. Gleichzeitig wird durch die Setzung kurzer Fristen unbotmäßiger Druck auf Empfänger ausgeübt.

Im Einzelnen:

Das verwendete Formular täuscht über den entgeltlichen Charakter der Dienstleistung. Es gibt sich den Anschein eines kostenlosen Dienstes, der an das Branchenbuch der Deutschen Telekom angelehnt ist. Das Zeichen der Deutsche Post INFOPOST ist unter dem Zeichen „Branchenbuch Eintragung 2015/2016 platziert, so dass der Leser davon ausgeht, es handele sich um einen „offiziellen“ und kostenlosen Service. Dies wird durch das an prominenter Stelle befindliche „kostenloses Servicefax“ unterstrichen.

Durch den Hinweis: „bitte überprüfen Sie die untenstehenden Angaben“ wird dem Empfänger vorgespiegelt, es handele sich um einen bereits bestehenden Eintrag. Sollte man sich auf die AGB des Anbieters verirren, wird man feststellen, dass es sich um einen Vertrag nach bulgarischem Recht handelt. Im Kleingedruckten, neben dem Antrag, befindet sich versteckt im Fließtext der Hinweis, dass der Preis für den „Service“ 69,00 EUR monatlich zuzüglich Mehrwertsteuer beträgt, die Laufzeit 24 Monate – der erzielte Irrtum kostet den Betroffenen somit 1.656,00 EUR netto.

Wer einen solchen Vertrag „geschlossen“ hat, sollte sich dagegen zur Wehr setzen. Gerne helfen wir Ihnen dabei. Sollten Sie in Foren gelesen haben, dass man zahlen sollte, so ignorieren Sie dies. Es gibt Hinweise im Internet, dass entsprechende Ratschläge von den Verantwortlichen lanciert sein sollten.

Rufen Sie uns an. Wir helfen!

Kai Jüdemann

Fachanwalt für Strafrecht

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht