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In dem Geschmacksmuster-Rechtsstreit der Firma Apple Inc. gegen die die Samsung Electronics GmbH und die Samsung Electronics Co. Ltd. haben beide Samsung-Unternehmen am 12.09.2011 gegen die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 09.09.2011 Berufung eingelegt. Die Berufung ist bislang noch nicht begründet worden.

Für die Entscheidung ist am Oberlandesgericht Düsseldorf der 20. Zivilsenat, Vorsitzender Prof. Wilhelm Berneke, zuständig. Die Berufung ist binnen zwei Monaten nach Zustellung der landgerichtlichen Entscheidung zu begründen. Anschließend wird die Firma Apple Inc. Gelegenheit zur Erwiderung erhalten. Dann wird voraussichtlich auch Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt werden.

(Aktenzeichen des Oberlandesgerichts: 20 U 175/11, Aktenzeichen des Landgerichts Düsseldorf: 14c O 194/11)

Quelle: PM des LG Düsseldorf