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Neue Abmahnungen: Popcorn Time und Cuevana

Serien- und Filmfans jubeln gerade: Netflix kommt zum Jahresende auch nach Deutschland. Derzeit 48 Millionen Kunden weltweit vertrauen dem legalen Streaming-Dienst, der u.a. für den Erfolg von „House of Cards“ zuständig ist. Gleichzeitig rollt eine neue Abmahnwelle über Deutschland.

Wer Post von den Kanzleien Waldorf Frommer oder GGR bekommt, muss sich auf etwas gefasst machen. Pro abgemahntem Film, der über die beliebten Dienste Popcorn Time und cuevana.tv aufgerufen wurde, werden bis zu 815 Euro fällig. Denn beide Dienste sind tatsächlich illegal, weil sie nicht mit Streaming, sondern verstecktem Filesharing arbeiten, was man auf den ersten Blick überhaupt nicht erkennt. Die kostenlosen Dienste nutzen die sogenannte BitTorrent-Technologie. Dabei verbreitet der User den Film beim Anschauen im Hintergrund weiter, die IP-Adresse wird automatisch ausgespielt. Also Filesharing und damit in jedem Fall nach deutschem Recht straffähig.

 

Vorsicht ist übrigens auch bei Fußball-Liveübertragungen im Internet angebracht. Hier kommt teilweise der selbe perfide Trick zum Einsatz. Tipp: Sendungen von Sky, die über Sopcast aufgerufen werden, sind unbedingt zu meiden!

 

Autor: Helge Birkelbach