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Eine aktuelle Pressemeldung des AG München. Hintergrund waren Schadenersatzansprüche einer Filmversicherung für Schäden, die  beim Entwickleln des Filmwerk „Operation Walküre“ entstanden sein sollen.

Im Jahr 2007 war ein Film mit Tom Cruise in der Hauptrolle gedreht worden, bei dem es um das Attentat auf Hitler vom 20. Juli 1944 geht und der unter dem Titel „Operation Walküre“ in die deutschen Kinos kam. Just das Filmmaterial, auf dem die im Berliner Bendlerblock gedrehten Szenen enthalten waren, war seinerzeit beschädigt worden. Der Nachdreh kostete über 300.000 € – Geld, das die Versicherung des Filmproduzenten nun vom Münchner Kopierwerk haben wollte. Dort waren die Filmspulen entwickelt worden. Und dort, so der Vortrag der Versicherung, sei auch der Schaden entstanden.

Zwar konnte letztlich nicht geklärt werden, wo und wie der Schaden entstanden war. Zahlen muss das Kopierwerk nach dem heute ergangenen Urteil allerdings nicht. Das Gericht hatte ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um festzustellen, ob es – wie vom Kopierwerk behauptet – einen Handelsbrauch in diesem Bereich gibt, nach dem in Deutschland im Falle von beim Kopierwerk entstandenen Schäden am Filmnegativ die Versicherung des Filmproduzenten keinen Regress beim Kopierwerk nimmt. Durch das erholte Gutachten war das bestätigt worden, so dass nur noch eine Haftung für vorsätzliches Verhalten im Raum stand. Aus den Aussagen der hierzu angehörten Zeugen ergab sich allerdings nichts dafür, dass Mitarbeiter des Koppierwerks das Filmmaterial vorsätzlich beschädigt hatten.
(Urteil des Landgerichts München I, Aktenzeichen: 7 O 16629/08; nicht rechtskräftig)

Quelle: PM des LG München